PresseKat - Wer ohne Wahlberechtigung oder mehrfach wählt, macht sich strafbar

Wer ohne Wahlberechtigung oder mehrfach wählt, macht sich strafbar

ID: 121885

Wer ohne Wahlberechtigung oder mehrfach wählt, macht sich strafbar

(pressrelations) - >
WIESBADEN - Vor der Bundestagswahl am 27. September 2009 weist der Bundeswahlleiter darauf hin, dass jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte nur einmal wählen darf. Dies gilt auch dann, wenn ein Wahlberechtigter - beispielsweise nach einem Umzug - mehrere Wahlbenachrichtigungen erhalten haben sollte. Wer mehrfach wählt oder wer wählt, ohne wahlberechtigt zu sein, begeht Wahlfälschung und macht sich strafbar.

Zur Wahrung einer ordnungsgemäßen Wahl werden Verstöße gegen die wahlrechtlichen Regeln geahndet: Wer unbefugt wählt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft (§ 107a Abs. 1 Strafgesetzbuch). Auch der Versuch einer solchen Tat ist strafbar.

Also: Wenn Sie wahlberechtigt sind, nehmen Sie an der bevorstehenden Bundestagswahl teil - aber bitte nur einmal.


Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn,
Telefon: (0611) 75-2317,
E-Mail: bundeswahlleiter(at)destatis.de

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.

Herausgeber: (c) Der Bundeswahlleiter
c/o Statistisches Bundesamt, Pressestelle
Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44, Telefax: +49 (0) 611 / 75 - 39 76
mailto:presse(at)destatis.de
http://www.bundeswahlleiter.de



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Steinmeier begrüßt Abrüstungs-Resolution des VN-Sicherheitsrats Annette Schavan: 'Musterbeispiel für die Hightech-Strategie'
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 25.09.2009 - 11:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 121885
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wer ohne Wahlberechtigung oder mehrfach wählt, macht sich strafbar"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Statistisches Bundesamt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Deutsche Wirtschaft im Jahr 2015 weiter im Aufschwung ...

Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2015 gekennzeichnet durch ein solides und stetiges Wirtschaftswachstum. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahresdurchschni ...

Großhandelspreise im Jahr 2015: - 1,2 % gegenüber 2014 ...

Die Großhandelsverkaufspreise lagen im Jahresdurchschnitt 2015 um 1,2 % unter dem Stand des Jahres 2014. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten insbesondere die gesunkenen Preise im Großhandel mit festen Brennstoffen un ...

Alle Meldungen von Statistisches Bundesamt