PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Ottakringer Getränke AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: Ottakringer Getränke AG / Einladung zur Hauptversammlung

ID: 1218282

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Ottakringer Getränke AG
Wien, FN 84925 s
ISIN AT0000758008 (Stammaktien)
ISIN AT0000758032 (Vorzugsaktien)

Einberufung der 31. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit
unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der Ottakringer Getränke AG am Freitag, dem 26. Juni
2015, um 15.00 Uhr, in 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Eingang
Portier Feßtgasse, auf dem Gerstenboden der Brauerei.

Tagesordnung 1.Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2014
2.Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2014 4.Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 5.Wahl von
zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat 6.Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 7.Beschlussfassung
über die Änderung der Satzung in § 4 Abs 1 und § 24 Abs 4 sowie
Änderung durch ersatzlose Löschung von § 25 und Neubezeichnung der
bisherigen §§ 26, 27 und 28 durch die Neubezeichnung § 25, § 26 und §
27

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind
spätestens ab 5. Juni 2015 auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.ottakringerkonzern.com zugänglich: -Jahresabschluss mit
Lagebericht, -Corporate-Governance-Bericht, -Konzernabschluss mit




Konzernlagebericht, -Vorschlag für die Gewinnverwendung, -Bericht des
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2014;
-Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7, -Erklärungen
der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87
Abs 2 AktG samt Lebenslauf, -Satzung unter Ersichtlichmachung der
vorgeschlagenen Änderungen, -Formular für die Erteilung einer
Vollmacht, -Formular für den Widerruf einer Vollmacht, -vollständiger
Text dieser Einberufung.

HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren
Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 5. Juni
2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Adresse 1160
Wien, Ottakringer Platz 1, Abteilung Investor Relations, z.H. Herrn
Mag. Alexander Tesar, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbe-stätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nach-zuweisen. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre,
deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 17. Juni 2015 der Gesellschaft entweder per
Telefax an + 43 (1) 49 100 - 2613 oder an 1160 Wien, Ottakringer
Platz 1, Abteilung Investor Relations, z.H. Herrn Mag. Alexander
Tesar, oder per E-Mail alexander.tesar(at)ottakringerkonzern.com, wobei
das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an
die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person
gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegen-heiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
ei-nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die
Fragen können an die Gesellschaft per Telefax an + 43 (1) 49 100 -
2613 oder per E-Mail alexander.tesar(at)ottakringerkonzern.com
übermittelt werden.

Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von
einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung
zu jedem Punkt der Tagesord¬nung Anträge zu stellen. Ein
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
zwingend die rechtzeitige Ãœbermittlung eines Beschlussvorschlags
gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt
5 der Tagesord¬nung) können nur von Aktionären, die zusammen
mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 17. Juni 2015 in der oben
ange-führten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist
die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über
ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie über alle Um¬stände, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.

Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über
diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.ottakringerkonzern.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 16. Juni 2015 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 23. Juni 2015
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss,
nachzuweisen. Per Post oder Boten: Ottakringer Getränke AG Investor
Relations z.H. Herrn Mag. Alexander Tesar Ottakringer Platz 1 1160
Wien Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 63 Per E-Mail:
anmeldung.ottakringer(at)hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per
SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt bei Stammaktien
ISIN AT0000758008, bei Vorzugsaktien ISIN AT0000758032 im Text
angeben)

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: -Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), -Angaben über
den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, -Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs
sowie die Bezeichnung der Gattung oder der Wertpapierkennnummer;
Stammaktien ISIN AT0000758008, Vorzugsaktien ISIN AT0000758032,
-Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, -Zeitpunkt auf den sich
die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 16. Juni 2015 beziehen. Die
Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der
Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen
zugehen: Per Post oder Boten: Ottakringer Getränke AG Investor
Relations z.H. Herrn Mag. Alexander Tesar Ottakringer Platz 1 1160
Wien Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 63 Per E-Mail:
anmeldung.ottakringer(at)hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu¬schließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.ottakringerkonzern.com
abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei
der Registrierung per-sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht
spätestens am 25. Juni 2015 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft
einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der
Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
20.634.585,82 und ist zerlegt in 2.412.829 Stück Stammaktien und
426.552 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Jede Stammaktien gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. 319
Stück Stammaktien sind gem § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos
erklärt. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge 2.412.510 Stück. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden
gebeten bei der Registrierung zum Zwecke der Identifikation einen
gültigen, amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Einlass nach
Beendigung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre,
voraus-sichtlich ab 14.45 Uhr.

Wien, im Mai 2015
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Mag. Siegfried Menz
Vorstand
Tel.: +43 1 49100-2216
mailto:sigi.menz(at)ottakringerkonzern.com

Dr. Thomas Sautner
Unternehmenssprecher
Tel.: +43 1 49100-2215
mailto:thomas.sautner(at)ottakringerkonzern.com

Prok. Mag. Alexander Tesar
Leiter Finanz- u. Rechnungswesen
Investor Relations
Tel.: +43 1 49100-2253

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Ottakringer Getränke AG
Ottakringer Platz 1
A-1160 Wien
Telefon: +43 1 49100- 0
FAX: +43 1 49100- 2613
WWW: www.ottakringerkonzern.com
Branche: Getränke/Brauereien
ISIN: AT0000758032, AT0000758008
Indizes: Standard Market Auction, other securities.at
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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