PresseKat - EANS-Hauptversammlung: C.A.T. oil AG / 10.ordentliche Hauptversammlung der C.A.T. oil AG, Wien

EANS-Hauptversammlung: C.A.T. oil AG / 10.ordentliche Hauptversammlung der
C.A.T. oil AG, Wien

ID: 1218087

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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C.A.T. oil AG
FN 69011 m
ISIN: AT0000A00Y78

Widerruf der Einladung vom 22.5.2015 zur
10. ordentlichen Hauptversammlung

Die C.A.T. oil AG widerruft hiermit ihre Einberufung vom 22.5.2015
zur 10. ordentlichen Hauptversammlung am 19.6.2015 aufgrund der nicht
fristgerecht erfolgten ad-hoc Veröffentlichung dieser Einberufung.

Einladung zur
10. ordentlichen Hauptversammlung

der C.A.T. oil AG, am 29.6.2015, 11:00 Uhr, Austria trend Hotel
Savoyen Vienna, Rennweg 16, 1030 Wien (Raum Olympia Mancini 2).

Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses fĂŒr das am 31.12.2014
endende GeschĂ€ftsjahr samt Lagebericht, des Konzernabschlusses fĂŒr das am
31.12.2014 endende GeschÀftsjahr samt Konzernlagebericht, des Corporate
Governance-Berichts, des Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung sowie des
Aufsichtsratsberichtes fĂŒr das am 31.12.2014 endende GeschĂ€ftsjahr;
2. Beschlussfassung ĂŒber die Gewinnverwendung fĂŒr das am 31.12.2014 endende
GeschÀftsjahr;
3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das
am 31.12.2014 endende GeschÀftsjahr;
4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
fĂŒr das am 31.12.2014 endende GeschĂ€ftsjahr;

5. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtung des Aufsichtsrates fĂŒr das am
31.12.2014 endende GeschÀftsjahr; 6. Wahlen in den Aufsichtsrat; 7.
Wahl des AbschlussprĂŒfers fĂŒr den Jahres- und Konzernabschluss fĂŒr
das am 31.12.2015 endende GeschĂ€ftsjahr; 8. Beschlussfassung ĂŒber die
Änderung der Satzung betreffend die Bestimmung § 13.





Unterlagen:

Folgende Unterlagen sind spÀtestens am 8.6.2015 auf der Internetseite
der C.A.T. oil AG unter www.catoilag.com unter Investor Relations
abrufbar: - Einladung und Tagesordnung (Einberufung); -
BeschlussvorschlÀge des Vorstands und Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2-8; - Jahresabschluss fĂŒr das am 31.12.2014
endende GeschÀftsjahr samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht;

- Konzernabschluss fĂŒr das am 31.12.2014 endende GeschĂ€ftsjahr samt
Konzernlagebericht;
- Aufsichtsratsbericht fĂŒr das am 31.12.2014 endende GeschĂ€ftsjahr;
- Neue Satzung in einer Vergleichs-Version;
- Formular fĂŒr Erteilung und Widerruf einer Vollmacht.

Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der
Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite der Gesellschaft
zugÀnglich. ? Hinweis zu den Rechten der AktionÀre:

Beantragung von zusÀtzlichen Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG):

AktionÀre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber der
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass weitere Punkte auf
die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
BegrĂŒndung beiliegen.

Die Antragsteller mĂŒssen ihren Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genĂŒgt
bei depotverwahrten Inhaberaktien eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a
AktG. Sie muss vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die DepotbestÀtigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als
sieben Tage sein und es muss bestÀtigt werden, dass die AktionÀre
seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung ununterbrochen
Inhaber der Aktien sind.

Zum erforderlichen Inhalt der DepotbestÀtigung wird auf die
AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der
Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz
(DepotbestÀtigung) spÀtestens am 21. Tag vor der ordentlichen
Hauptversammlung, somit spÀtestens am 8.6.2015, per Post oder Boten
an ihre GeschÀftsanschrift KÀrntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang
ĂŒber Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) oder via SWIFT
GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text
angeben) zugehen.

BeschlussvorschlÀge von AktionÀren (§ 110 AktG):

AktionÀre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
(daher durch ErklÀrung in einer Urkunde oder auf eine andere zur
dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise mit Nennung
der Person des ErklÀrenden und Erkennbarmachung des Abschlusses der
ErklÀrung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder auf andere
Weise) VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung ĂŒbermitteln und verlangen,
dass diese VorschlÀge zusammen mit den Namen der betreffenden
AktionĂ€re, der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft (www.catoilag.com) zugÀnglich
(bekannt) gemacht werden. Bei einem Beschlussvorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds hat an die Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung
der vorgeschlagenen Person gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG zu treten. In dieser
ErklÀrung hat die vorgeschlagene Person ihre fachliche Qualifikation,
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle UmstÀnde
darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden könnten.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genĂŒgt
bei depotverwahrten Inhaberaktien eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a
AktG. Sie muss vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die DepotbestÀtigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als
sieben Tage sein. Zum erforderlichen Inhalt der DepotbestÀtigung wird
auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der
Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem
Nachweis zum Anteilsbesitz (DepotbestÀtigung) spÀtestens am siebten
Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spÀtestens am
18.6.2015, per Post oder Boten an ihrer GeschÀftsanschrift KÀrntner
Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang ĂŒber Mahlerstrasse 12, Stiege 5,
A-1010 Wien), per Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062, als
eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per E-Mail unter
anmeldung.catoil(at)hauptversammlung.at oder via SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben)
zugehen.

Antragsrecht von AktionÀren in der Hauptversammlung (§ 119 AktG):

Jeder AktionÀr ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt AntrÀge zu stellen, die keiner vorherigen
Bekanntmachung bedĂŒrfen (Ausnahme: Vorschlag von Personen zur Wahl in
den Aufsichtsrat; diesbezĂŒglich siehe auch die AusfĂŒhrungen zu § 110
AktG oben). Über einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht
ordnungsgemĂ€ĂŸ als Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein
Beschluss gefasst werden. Zur Beschlussfassung ĂŒber den in der
Versammlung gestellten Antrag auf Einberufung einer Hauptversammlung
und zu Verhandlungen ohne Beschlussfassung bedarf es keiner
Bekanntmachung. Über einen Beschlussvorschlag von AktionĂ€ren, der
gemĂ€ĂŸ § 110 AktG bekannt gemacht wurde, (siehe oben) ist nur dann
abzustimmen, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wird.

Auskunftsrecht (§ 118 AktG):

Jedem AktionÀr ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschÀftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage
des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit - sie nach vernĂŒnftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen,
oder - ihre Erteilung strafbar wÀre.

Nachweisstichtag und Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung:

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende
des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist somit der 19.6.2015. Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des
Nachweisstichtags AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genĂŒgt fĂŒr den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a
AktG. Sie muss vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.

Die DepotbestÀtigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2
AktG): - Angaben ĂŒber den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift
oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlicher Code;

- Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name (Firma), Anschrift, Geburtsdatum bei
natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
- Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN:
AT0000A00Y78;
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; und
- den Zeitpunkt, auf den sich die DepotbestÀtigung bezieht.

Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 19.6.2015
beziehen. Sie kann daher nicht vor dem 20.6.2015 ausgestellt werden! Die
DepotbestÀtigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.

Die DepotbestĂ€tigung bedarf der Schriftform (Unterschrift, firmenmĂ€ĂŸige
Zeichnung) und muss der Gesellschaft spÀtestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spÀtestens am 24.6.2015, an die GeschÀftsanschrift der
Gesellschaft KĂ€rntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang ĂŒber Mahlerstrasse 12,
Stiege 5, A-1010 Wien) per Post oder Boten, per Telefax unter der Nummer
+43(0)1890050062, als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per E-Mail
unter anmeldung.catoil(at)hauptversammlung.at oder via SWIFT GIBAATWGGMS (Message
Type MT598, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) zugehen.

Bestellung eines Vertreters

GemĂ€ĂŸ § 113 AktG hat jeder AktionĂ€r, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natĂŒrliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im
Namen des AktionÀrs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben
Rechte wie der AktionÀr, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person in Textform erteilt und der Gesellschaft per Post
oder Boten an ihre GeschÀftsanschrift KÀrntner Ring 11-13, A-1010
Wien (Zugang ĂŒber Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien), per
Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062 oder als eingescannter
Anhang in TIF oder PDF Format per E-Mail
unteranmeldung.catoil(at)hauptversammlung.at ĂŒbermittelt werden und wird
von der Gesellschaft gemĂ€ĂŸ § 114 AktG zurĂŒckbehalten.

Auch der Widerruf einer Vollmacht ist an die vorgenannte Anschrift,
Telefax- Nummer oder als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format
an die vorgenannte E-Mail Adresse vorzunehmen.

Ein Formular fĂŒr die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht ist auf
der Internetseite der Gesellschaft (www.catoilag.com) unter Investor
Relations abrufbar. Bei depotverwahrten Inhaberaktien sind zur
Identifizierbarkeit des AktionĂ€rs der Name des depotfĂŒhrenden
Kreditinstituts sowie die Depotnummer anzugeben.

Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung
die ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Sofern die
Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
ĂŒbergeben wird, hat die Vollmacht der Gesellschaft bis spĂ€testens
26.6.2015 zuzugehen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte:

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 48.850.000 und ist eingeteilt in
48.850.000 auf Inhaber lautende StĂŒckaktien. Jede StĂŒckaktie gewĂ€hrt
eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte betrÀgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
somit 48.850.000 Stimmrechte.

Wien, im Juni 2015
Der Vorstand

RĂŒckfragehinweis:
Bernhard Grabmayr
SCHOLDAN&Comp.
office(at)scholdan.com
+43-1-513 23 88-0

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: C.A.T. oil AG
KĂ€rntner Ring 11-13
A-1010 Wien
Telefon: +43(0) 1 535 23 20 - 0
FAX: +43(0) 1 535 23 20 - 20
Email: ir(at)catoilag.com
WWW: http://www.catoilag.com
Branche: Öl und Gas Exploration
ISIN: AT0000A00Y78
Indizes: SDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch


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1. Quartal 2015
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Datum: 29.05.2015 - 07:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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