PresseKat - Widerruf auch bei Bauspardarlehen möglich

Widerruf auch bei Bauspardarlehen möglich

ID: 1218051

(firmenpresse) - Landgericht Nürnberg spricht Darlehensnehmer Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung zu

Neckargemünd, den 28.05.2015 - Immer wieder fragen Bauherren, die Ihre Immobilie mit einem Bauspardarlehen finanziert haben, an, ob die Regeln über den Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen auch auf Bauspardarlehen anzuwenden sind. Diese Frage hat das Landgericht Nürnberg-Fürth in seinem Urteil vom 13. April 2015 (6 O 7468/14 - nicht rechtskräftig) eindeutig mit ja beantwortet. Dem klagenden Kunden der in Nürnberg ansässigen Bausparkasse sprach das Gericht die Erstattung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung von über 22.000 € zu, die dieser bei einer Ablösung des Darlehens im Jahr 2011 gezahlt hatte.

Die von der Bausparkasse verwendete Widerrufsbelehrung enthielt folgende Formulierung zum Beginn der Widerrufsfrist:

"Der Darlehensnehmer ist berechtigt, seine auf den Abschluss des oben bezeichneten Vertrages gerichtete Willenserklärung binnen einer Frist von zwei Wochen, gerechnet ab Eingang des unterschriebenen Darlehensvertrages bei der Q. Bausparkasse, frühestens mit Aushändigung dieser Widerrufsbelehrung, ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) zu widerrufen."

Damit sei es, so das Landgericht in der Begründung seiner Entscheidung, dem Verbraucher nicht möglich zu ermitteln, wann die Widerrufsfrist effektiv zu laufen beginnt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits mit Urteil vom 24.03.2009 (Az.: XI ZR 456/07) zu einer ähnlichen Belehrung zutreffend deutlich gemacht, dass es sich der Kenntnis des Darlehensnehmers entzieht, wann der Vertrag bei dem Kreditinstitut eingeht, da der Verbraucher über interne Abläufe seines Vertragspartners nicht informiert sei. Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung und der damit verbundenen unzureichenden Information über sein Widerrufsrecht, hat die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen, so dass der Darlehensnehmer auch noch Jahre später den Darlehensvertrag widerrufen konnte.





Dem Widerruf steht auch nicht entgegen, dass der Darlehensvertrag bereits gekündigt war. Der BGH hat, worauf das Landgericht hinweist, bereits mehrfach klargestellt, dass auch der Widerruf eines bereits gekündigten Vertrages möglich ist.

Dementsprechend war der klagende Bauspar-Kunde nicht verpflichtet, das Vorfälligkeitsentgelt zu bezahlen, das die Bausparkasse ihm nun zurückzahlen muss. Außerdem muss sie dieses mit 5%-Punkten über dem Basiszins verzinsen.

Lassen Sie die Widerrufsbelehrung Ihres Darlehensvertrages durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen - kostenlos!

Nittel & Minderjahn | Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Neckargemünd: Bahnhofstraße 24, 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 7298080 | Fax: 06223 - 7298080

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin: Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

www.nm-recht.de | www.nittel.co | www.darlehenswiderruf.net

info(at)nittel.co

Vom Anwalt falsch beraten? Anlegerprozess verloren?
Mehr zu Schadenersatz bei Anwaltsfehlern: www.anwaltshaftung.de

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte

Die Anwälte von Nittel und Minderjahn mit ihrer Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Neckargemünd, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Weiterhin vertreten wir bundesweit Mandanten, die von ihrem bisherigen Anwalt nicht richtig vertreten wurden im Anwaltshaftungsrecht. Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.

Mehr Informationen zu Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte finden Sie im Internet unter https://nittel.co , http://anwaltshaftung.de und http://darlehenswiderruf.net



drucken  als PDF  an Freund senden  Bayerns Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann: Heimlichtuerei der Öffentlich-Rechtlichen muss ein Ende haben (AUDIO) Assekurata zeichnet Lebensversicherer von Swiss Life Deutschland erneut mit Qualitätsurteil
Bereitgestellt von Benutzer: Ra Nittel
Datum: 29.05.2015 - 08:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1218051
Anzahl Zeichen: 3416

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Finanzdienstleistung


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Widerruf auch bei Bauspardarlehen möglich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Widerrufsrecht: mögliche BGH-Vorentscheidung ...

Neckargemünd/Berlin, den 16.03.2016 - Der insbesondere für Kauf- und Mietrecht VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat heute (siehe Pressemitteilung und unseren Bericht) entschieden, dass es "grundsätzlich ohne Belang (sei), aus wel ...

Alle Meldungen von Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte