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Verein Deutsches Tierschutzbüro unterliegt mit Boykottaufruf vor Oberlandesgericht Oldenburg - Gemeinnützigkeit des Vereins muss auf den Prüfstand

ID: 1211412

(ots) - Der Verein "Deutsches Tierschutzbüro e.
V." kassierte am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Oldenburg erneut
ein gerichtliches Verbot: Das Gericht untersagte den Tierrechtlern
mit seinem am 12. Mai 2015 verkündeten Urteil jetzt auch im
Hauptsacheverfahren einen rechtswidrigen Boykott-Aufruf, den die
Tierrechtler gegen den Zentralverband der Deutschen Pelztierzüchter
verbreitet hatten. Bei Zuwiderhandlung droht den Tierrechtlern ein
Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 EUR oder Ordnungshaft bis zu
sechs Monaten (OLG Oldenburg, Urteil v. 12.5.2015, Az.: 13 U 102/14).

Die selbsternannten Tierrechtler hatten im November 2013 eine
Cyber-Mobbing-Kampagne gegen den Zentralverband der Deutschen
Pelztierzüchter gestartet. Mit der Kampagne forderten sie die
Hausbank des Verbandes auf, das Konto des Verbandes zu kündigen. Das
Oberlandesgericht Oldenburg hat diesen rechtswidrigen Boykott-Aufruf
jetzt mit seinem am Dienstag verkündeten Urteil auch im
Hauptsacheverfahren einen Riegel vorgeschoben: Das Gericht untersagte
der Tierrechtsgruppe den rechtswidrigen Aufruf. Bei Zuwiderhandlung
drohen den Tierrechtlern ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR oder
ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

"Der von den Tierrechtlern im Internet verbreitete Boykott-Aufruf
war eine grobe Rechtsverletzung. Wir freuen uns deshalb über die
klare Entscheidung des Gerichts, die uns Recht gibt" kommentiert
Jürgen Brokamp, Vorsitzender des Zentralverbandes Deutscher
Pelztierzüchter, die Entscheidung des Gerichts.

"Mit diesem Urteil gegen den Verein Deutsches Tierschutzbüro e. V.
steht zugleich die steuerliche Gemeinnützigkeit dieses Vereins von
selbsternannten Tierrechtlern auf dem Prüfstand" ergänzt der
Hamburger Medienrechtler Dr. Walter Scheuerl aus dem Hamburger Büro
der Sozietät Graf von Westphalen, der den Zentralverband der




Deutschen Pelztierzüchter im Verfahren vertreten hat. "Durch den vom
OLG Oldenburg als rechtswidrig untersagten Boykottaufruf, den die
Tierrechtler begleitend für eine Spendenkampagne zugunsten ihres
eigenen Vereins eingesetzt haben, haben die Verantwortlichen dem
Verein mehr als 23.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten verursacht.
Es ist aus rechtlicher Sicht aber nicht 'gemeinnützig', Spenden in
dieser Größenordnung, die eigentlich dem Tierschutz zufließen sollen,
für verlorene Prozesse um einen rechtswidrigen Boykottaufruf
auszugeben" so Scheuerl weiter. "Auch der Bundesfinanzhof (BFH) hat
zuletzt mit Urteil vom 9.2.2011 (Aktenzeichen: I R 19/10) zutreffend
betont, dass das steuerliche Gemeinützigkeitsprivileg voraussetzt,
dass die tatsächliche Geschäftsführung ausschließlich gemeinnützige
Satzungszwecke verfolgt" so Rechtsanwalt Scheuerl weiter.
"Rechtswidrige Aktivitäten, wie z. B. rechtswidrige Boykott-Aufrufe,
gehören nicht dazu. Das zuständige Finanzamt sollte deshalb die
Gemeinnützigkeit des Vereins Deutsches Tierschutzbüro e. V. nach der
Abgabenordnung (AO) für die betroffenen Veranlagungsjahre überprüfen
und ggf. aberkennen." Der Verein Deutsches Tierschutzbüro kann zwar
noch Revision gegen das Urteil einlegen. "Wir sind jedoch
zuversichtlich, dass auch der Bundesgerichtshof die Rechtswidrigkeit
des Boykottaufrufes bestätigt" so der Rechtsanwalt.

Zum Hintergrund:

Der Verein "Deutsches Tierschutzbüro e. V.", als dessen Gründer
sich der selbsternannte Tierrechtsaktivist Jan Peifer bezeichnet, hat
mit seiner Spendenwerbung das Spenden- und Beitragsaufkommen des
Vereins in den zurückliegenden drei Jahren von rund 12.000 Euro im
Jahr 2011 auf mehr als 182.000 Euro im Jahr 2013 erhöht. Nur 3.900
Euro (2,1 %) davon werden jedoch nach dem Finanzbericht tatsächlich
Tierschutzeinrichtungen weitergegeben. Mehr als 129.000 Euro (71 %)
fließen in die eigenen Internetkampagnen und "Aktionen", in Gerichts-
und Anwaltskosten, an "Hilfspersonen" oder in sog. "Tierrettungen",
wie der Verein z. B. das Entwenden von Tieren aus Ställen nennt.
Anschließend vermarktet der Verein die gestohlenen Tiere mittels sog.
"Tierpatenschaften", bei denen gutgläubige Verbraucher zu Spenden an
den Verein per Dauerauftrag veranlasst werden sollen. Das ergibt sich
aus den Finanzberichten und Jahresberichten des Vereins:

Finanzbericht 2013: http://ots.de/zbnvQ

Finanzbericht 2012: http://ots.de/zsVrQ

Finanzbericht 2011: http://ots.de/DVggy

Der Zentralverband Deutscher Pelztierzüchter ist ein
Zusammenschluss von Pelztierzüchtern, die sich vereint haben, um ihre
Interessen in Kooperation mit den staatlichen Stellen wahrzunehmen
und die Pelztierzucht durch züchterische und sonstige Maßnahmen zu
fördern. Die Mitgliedsbetriebe züchten Pelztiere in kontrollierter
Haltung und erzeugen so hochwertige Rohstoffe für die
pelzverarbeitende Bekleidungsbranche. Die zuständigen
Veterinärbehörden bestätigen, dass sich Nerze in
Haltungseinrichtungen nach Europaratsempfehlung wohl befinden und
tierschutzrechtlich gegen diese Haltung keine Bedenken bestehen.



Pressekontakt:
Zentralverband Deutscher Pelztierzüchter e.V.
Sitz: Johanssenstr. 10, 30159 Hannover
Büro: Segelfliegerweg 9; 49324 Melle
Tel.: 05422-43244; Fax: 05422-45408
www.z-d-p.de
www.FurIsGreen.com
Deutsches Pelz Institut: www.pelzinstitut.de
Fur Information Center: www.furinformationcenter.eu
European Fur Breeders´ Association: www.efba.eu
International Fur Trade Federation, IFTF: www.wearefur.com


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Datum: 12.05.2015 - 12:49 Uhr
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