(ots) - Skandal bei den Spezialeinheiten der
nordrhein-westfälischen Polizei: Wie ein Justizsprecher dem Münchner
Nachrichtenmagazin Focus bestätigte, untersucht die
Staatsanwaltschaft Aachen einen Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos
(SEK) vom 19. Juni 2011 auf dem Kölner Großmarkt. "Die Ermittlungen
dauern an", sagte Staatsanwalt Jost Schützeberg, "der Tatvorwurf
lautet versuchter Totschlag."
Am Abend des 19. Juni 2011 sollte ein SEK-Team einen Gemüsehändler
festnehmen. Seine Frau, die von ihm getrennt lebte, hatte den
Geschäftsmann wegen einer angeblichen Morddrohung bei der Kölner
Polizei angezeigt. Der Einsatz endete in einem Fiasko. Kaum war der
Ehemann in sein Auto eingestiegen, erging der Befehl zu einem so
genannten "Notzugriff". Den Ermittlungen zufolge feuerten die Beamten
dabei 109 Schüsse auf das Auto des Verdächtigen ab. Schwerverletzt
gelang es dem Händler mit dem Wagen zunächst zu flüchten. Ein paar
hundert Meter weiter wurde er schließlich gestoppt.
Die Polizei Köln stellte den Schusseinsatz der SEK-Einheit
seinerzeit als Notwehr dar. Demnach habe der Gemüsehändler als erster
geschossen. Dabei stützte sich die Kölner Polizei vor allem auf die
Aussagen der eingesetzten SEK-Schützen. Diese Version ist nach
Focus-Informationen nicht mehr haltbar. Ein Video einer
Überwachungskamera am Großmarkt, das den Einsatz aufzeichnete,
widerspricht massiv den Aussagen der Beamten.
Dasselbe gilt für ein Schmauchspurgutachten, das die damalige
Mordkommission der Kölner Polizei anforderte. Dies legt nahe, dass
die SEK-Beamten vorschnell das Feuer eröffnet haben. "Der SEK-Zugriff
ist damals aus dem Ruder gelaufen", erläutert der Anwalt des
Kaufmanns, Gottfried Reims - "in dem Fall haben die Einsatzkräfte
massiv gelogen".
Sein Mandant wurde wegen versuchten Totschlags 2012 angeklagt. Ein
Prozess fand bis heute nicht statt. Vielmehr hob die
Staatsanwaltschaft den Haftbefehl gegen den angeklagten Großhändler
auf. Sein Anwalt glaubt, auch den Grund zu kennen: "Da will keiner
heran, der Fall ist zu heikel." Reims will in der Causa das Land NRW
auf Schadenersatz in sechsstelliger Höhe verklagen.
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