PresseKat - Hartz-IV und Mietwohnung: Bekommen Sie, was Ihnen zusteht?

Hartz-IV und Mietwohnung: Bekommen Sie, was Ihnen zusteht?

ID: 1206046

Eine Information von mehr-hartz-4.net

(firmenpresse) - 29. April 2015. Wer Sozialhilfe oder Hartz IV bezieht, dem wird die Miete ganz oder teilweise erstattet. Wie hoch dieser Betrag ist, legt die Gemeinde fest. Dient zum Vergleich der BetrĂ€ge ein Mietspiegel, so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD), muss dieser aber ausreichende und lĂŒckenlose Daten beinhalten.

In Deutschland bezahlen die Gemeinden den Menschen, die von Sozialhilfe oder von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) leben mĂŒssen, die Miete. Je nach Fall zu einem gewissen Teil oder sogar in voller Höhe. Die Gemeinden regeln intern, welche Mieten in ihrem Bereich angemessen sind. "Das bedeutet fĂŒr den Betroffenen, dass die Gemeinde dann nur bis zu diesem Betrag bezuschusst", erklĂ€rt Uwe Hoffmann, ehrenamtlicher GeschĂ€ftsfĂŒhrer des DSD (www.mehr-hartz4.net). Ein konkretes Beispiel: Ein Hartz-IV-EmpfĂ€nger hat eine Zweizimmer-Wohnung fĂŒr die er jeden Monat 460 Euro Kaltmiete bezahlt. Die in der Gemeinde ĂŒbliche Miete fĂŒr Wohnungen dieser GrĂ¶ĂŸe liegt aber nur bei 390 Euro. Der LeistungsempfĂ€nger bekommt dann in diesem Fall nur 390 Euro und muss die restlichen 70 Euro selbst drauflegen.

Der Mietspiegel vor dem Sozialgericht

Das Sozialgericht Heilbronn hatte sich unlĂ€ngst mit einem derartigen Fall zu befassen (Az.: S 11 SO 1505/13 L): Eine Frau, die auf Sozialhilfeleistungen angewiesen ist klagte, da sie gemĂ€ĂŸ Mietspiegel nur 297 Euro bekam, aber 440 Euro bezahlen muss. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der strittige Mietspiegel nicht auf eine ausreichende Datenerhebung zurĂŒckgegriffen hatte und lediglich auf einer Stichprobe von 15 Fragebögen basierte. "Ich bin mir sicher", so der DSD-GeschĂ€ftsfĂŒhrer, "dass die Daten der Mietspiegel vieler Gemeinden und StĂ€dte lĂŒckenhaft sind. Gerade fĂŒr Sozialhilfe- und Hartz-IV-EmpfĂ€nger kann dies bedeuten, dass sie zu wenig Mietzuschuss bekommen." Außerdem, so Hoffmann (www.gegendiskriminierung.de), könne die Gemeinde mit zu hoch angesetzten Mieten auch dafĂŒr sorgen, dass unattraktive SozialfĂ€lle ihre Koffer packen. "Ich empfehle daher den LeistungsempfĂ€ngern, die hohe Mieten bezahlen mĂŒssen, die Angelegenheit von unseren VertrauensanwĂ€lte ĂŒberprĂŒfen zu lassen."





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Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich fĂŒr Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fĂŒhlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen GrĂŒnden oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrĂ€ngt werden.

Besonders betreut werden Hartz IV-EmpfÀnger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer FÀlle durch spezialisierte AnwÀlte erhalten.

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Datum: 29.04.2015 - 15:25 Uhr
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Ansprechpartner: Uwe Hoffmann
Stadt:

Jena


Telefon: 03641 876 11 59

Kategorie:

Sonstiges



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