Bundesrat nimmt zum "Stockholmer Programm" Stellung
(pressrelations) - >Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung eine umfangreiche - überwiegend kritische - Stellungnahme zum nächsten Mehrjahresprogramm der Europäischen Kommission im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts beschlossen, das voraussichtlich im Dezember 2009 als "Stockholmer Programm" verabschiedet werden soll. Er begrüßt zwar im Grundsatz, dass die Kommission ihre Überlegungen für das neue Mehrjahresprogramm vorgelegt hat und unterstützt auch grundsätzlich das Anliegen, die Harmonisierung auf europäischer Ebene fortzusetzen; zugleich mahnt er jedoch die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit an.
Unter anderem bewertet der Bundesrat die Ausführungen zum Katastrophenschutz kritisch und weist auf die hierzu nur begrenzt vorliegenden Gemeinschaftskompetenzen hin. Die EU solle keinen "Europäischen Katastrophenschutz" aufbauen, sondern ausschließlich die Mitgliedstaaten unterstützen und ergänzen.
Auch für die beabsichtigte Einführung eines einheitlichen Verfahrens zur Beschaffung von Personenstandsurkunden können die Länder eine sachliche Notwendigkeit nicht erkennen. Soweit es darum gehe, auch im EU-Ausland lebenden Bürgerinnen und Bürgern die Beschaffung der wichtigsten Urkunden zu ermöglichen, könne dies gegebenenfalls durch Änderungen der nationalen Regelungen der Mitgliedstaaten erreicht werden.
Das Anliegen der Kommission, den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr rechtlich zu vereinheitlichen und damit einfacher und transparenter auszugestalten, begrüßt der Bundesrat. Er betont jedoch zugleich, dass für das Zivil- und Vertragsrecht primär die Mitgliedstaaten selbst verantwortlich sind und ihnen auch in Zukunft die Möglichkeit verbleiben muss, ihre Zivilrechtsordnungen eigenständig zu gestalten.
Zu dem Bereich der Migrationspolitik weisen die Länder unter anderem darauf hin, dass sie Programmen zur Erleichterung der zirkulären Migration sehr zurückhaltend gegenüberstehen. Sie verweisen in diesem Zusammenhang erneut auf die Kompetenz der Mitgliedstaaten, die Voraussetzungen für den Zugang zu den nationalen Arbeitsmärkten auf der Grundlage der jeweiligen nationalen Erfordernisse zu steuern.
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger
Drucksache 616/09 (Beschluss)
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