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Bestattungs - Vorsorge

ID: 119675

Mit dem Tod habe ich nichts zu schaffen.
Bin ich, ist er nicht.
Ist er, bin ich nicht.
(Epikur)
Über Sterben und Bestattung spricht man nicht gerne, aber täglich sterben Menschen aus den unterschiedlichsten Altersgruppen. Insbesondere Gedanken an den eigenen Tod werden häufig verdrängt oder von Angehörigen abgelehnt -
„Mutter, da mach Dir mal keine Gedanken…“

(firmenpresse) - Einige Menschen machen sich aber dennoch Gedanken über eine Bestattungsvorsorge, andere wissen manchmal nicht um die Notwendigkeit und erkennen den Anlass zum Handeln nicht.
Teilweise ist bei den Menschen nach dem Wegfall des Sterbegeldes durch die Krankenkassen seit 2004 auch eine gewisse Unsicherheit entstanden. Immer mehr Versicherungsgesellschaften bieten das Produkt Sterbegeldversicherung oftmals unter der Bezeichnung Bestattungsvorsorge an.
Was aber ist denn überhaupt eine Bestattungsvorsorge?
Generell gilt es, den Wunsch des betroffenen Menschen für seine Bestattung selbst zu sorgen und diese vorab fest zu legen, in einem Bestattungs-Vorsorgevertrag verbindlich zu regeln. Jeder kann zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge treffen. Diese Regelung ist vorrangig gegenüber den Totenfürsorgepflichten und -rechten der nächsten Familienangehörigen, die in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt sind.
Im Normalfall werden Bestattungs-Vorsorgeverträge direkt mit Bestattungsunternehmen geschlossen. Deshalb ist es wichtig sich rechtzeitig den Bestatter seines Vertrauens zu suchen, der dann in der Lage ist, die eigene Bestattung zu übernehmen und sie genauso zu gestalteten, wie man sich das vorgestellt hat. Die Vorsorgeverträge die mit Bestattungsunternehmen geschlossen werden, sind rechtsverbindlich
und gelten über den Tod der einen Vertragspartei hinaus. Das bedeutet, kein Erbe kann in die schon vorher festgelegten Bestattungswünsche eingreifen, die Einrede Dritter ist nicht möglich. Nur der Vorsorgenehmer selber kann Änderungen an dem Vertrag vornehmen.
Ein solcher Vertrag ist generell nicht grundsätzlich an eine Sterbegeldversicherung oder eine Treuhandeinlage gebunden. Niemand muss zu Lebzeiten sicherstellen, dass seine Bestattung auch finanziert werden kann. Jedoch ist es sicherlich sinnvoll sich über die Finanzierung der gewünschten dereinstigen Bestattung Gedanken zu machen. Eine Sterbegeldversicherung hat den Vorteil, dass sie von den Sozialämtern nicht als verwertbares Vermögen (§ 90 SGB XII) angesehen wird und diese somit nicht dem Schonvermögen zu gerechnet wird.




Als finanzielle Vorsorge ist die Sterbegeldversicherung fast unumgänglich - doch für wen ist sie auch sinnvoll?
Sicher für denjenigen, der seine Angehörigen im Fall seines Todes finanziell absichern will. Eigentlich jeder, der die Bestattungskosten abgedeckt wissen will. Auch im hohen Alter kann die Versicherung abgeschlossen werden, da meist keine Gesundheitsprüfung erfolgt.
Allerdings ist die Masse derer Versicherungen, die Sterbegeldversicherungen oder neuerdings das Produkt Bestattungsvorsorge anbieten, für den Laien unüberschaubar.
Deshalb gilt es insbesondere sich darüber im Klaren zu sein, dass der Wunsch einer Bestattungsregelung im Vorfeld nur mit einem Bestatter erörtert werden sollte. Dieser kann Ihnen einen genauen Überblick über die Kosten der gewünschten Vorsorgeregelung geben. Daran ist nichts Verwerfliches. Vertrauen braucht vollständige Transparenz, ohne Wenn und Aber.
Sind die zu erwartenden Kosten bekannt, gilt es den für seine Bedürfnisse besten Versicherungstarif zu finden. Auch hier helfen moderne Bestattungsdienstleister häufig weiter, da sie neutral ohne Bindung an ein Versicherungsunternehmen beraten können.
Zusammenfassung
Warum ist eine Bestattungsvorsorge wichtig?
 Eine rechtzeitige Vorsorgeregelung gibt Ihren Angehörigen das gute Gefühl richtig zu handeln, indem sie Ihren ganz persönlichen Festlegungen folgen.
 Nutzen Sie die Möglichkeit einer Bestattungsvorsorge damit Ihre Angehörigen die Gewissheit haben, dass die Bestattung nach Ihren eigenen Vorstellungen abläuft.
ï‚· Mit dem Bestattungs-Vorsorgevertrag treffen Sie eine ganz individuelle Vorsorge mit detaillierten Festlegungen.
 Der Vorsorgevertrag regelt die Art der Bestattung, den Umfang der Bestatter - Dienstleistungen, Fremdleistungen Dritter, sowie den Ablauf der Feierlichkeiten und Erledigung der Formalitäten.
 Der Vertrag ist rechtsverbindlich und gilt über den Tod einer Vertragspartei hinaus.
 Weder die Erben, noch eine dritte Person sind berechtigt, Ihre Festlegungen aus dem Bestattungsvorsorge-Vertrag zu verändern.
 Der Vorsorgenehmer kann seine Wünsche jedoch jederzeit zu Lebzeiten konkretisieren.
ï‚· Ein Vorsorgevertrag ist normalerweise mit keinen Kosten verbunden.
 Möglichkeit der Hinterlegung der Vorsorgeregelung bei der Bundesnotarkammer.

Warum ist die finanzielle Absicherung der Bestattungsvorsorge wichtig?
 Muss man den Verlust eines Angehörigen beklagen, wird man mit der Wahrheit konfrontiert, dass nicht nur das Leben Geld kostet.
 Die Gesamtkosten für eine Bestattung liegen heutzutage bereits oft bei 5.000,- Euro und mehr.
 Seit 1. Januar 2004: vollständige Streichung des gesetzlichen Sterbegeldes. Das bedeutet eine komplette Eigenfinanzierung der Bestattung wird notwendig.
 Steigende kommunale Gebühren.
ï‚· Stagnierende Erwerbs- und Renteneinkommen.
 Schützen Sie Ihre Angehörigen vor finanziellen Belastungen im Trauerfall.

Wer kann die Bestattungsvorsorge abschließen?
 Jede Person unabhängig vom Alter kann eine Bestattungsvorsorge abschließen. Wie kann die Bestattungsvorsorge finanziell abgesichert werden?
ï‚· Sterbegeldversicherung
ï‚· Treuhandkonto (Bank, Sparkasse, Versicherung)
ï‚· Lebensversicherung ï‚· Private Absicherung

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Bereitgestellt von Benutzer: Sozialbestatter
Datum: 18.09.2009 - 11:27 Uhr
Sprache: Deutsch
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Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 10.09.2009
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