(ots) -
Das Bayerische Bauministerium hat zusammen mit dem Bayerischen
Forstministerium eine 83 Seiten umfassende, digitale Broschüre zum
Vorteil der Holzbauweise auf einer eigens dafür eingerichteten
Website aufgelegt. In dieser Woche brachten sie die Publikation
gemeinsam an den Start. Darf der Bayerische Staat als einer der
größten Waldbesitzer eine Bauweise derart bevorzugen und daraus
selbst sogar Vorteile ziehen? Unternehmer Johannes Edmüller,
Geschäftsführer des mittelständischen Ziegelherstellers Schlagmann
Poroton aus dem niederbayerischen Zeilarn, stellt dies empört in
Frage. Er beklagt eine staatlich verordnete Wettbewerbsverzerrung.
In der digitalen Broschüre "Holz - zeitlos schön" werden sieben
staatliche Holzbau-Projekte, die die Bayerische Staatsregierung in
Auftrag geben ließ, vorgestellt. Diese will laut einer gemeinsamen
Pressemitteilung vom 31. März des Bayerischen Bauministeriums und des
Bayerischen Forstministeriums "das Bauen mit Holz weiter
voranbringen". Für Unternehmer Johannes Edmüller, der erst vor Kurzem
mit dem Bayerischen Mittelstandpreis von Ministerpräsiden Horst
Seehofer ausgezeichnet wurde und sich in vielen Gremien der
Bauindustrie u.a. auch über seine Stiftung für die Förderung des
Nachwuchses am Bau engagiert, ist dies ein Schlag gegen den freien
Wettbewerb unter gleichrangigen Bauprodukten. "Eine staatliche
Förderung von Werbemaßnahmen des Holzmarketings - und als nichts
anderes ist diese Publikation einzuordnen - ist absolut inakzeptabel
und zudem rechtlich nicht haltbar," so Edmüller aufgebracht. "Eine
Behörde wie die Oberste Bayerische Baubehörde als Teil des Bau- und
Innenministeriums unterliegt einer strikten Neutralität, die durch
die Veröffentlichung dieser Broschüre eindeutig verletzt wurde." Eine
derartige Einflussnahme könne in der Tat einen eindeutigen Verstoß
des europäischen Beihilfeverbots nach Art. 107 AEUV darstellen und
eine bedenkliche Verzerrung des Wettbewerbs der Bauprodukte mit sich
ziehen. Dies untermauert auch ein Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2009, in dem die Grenzen einer
staatlichen Finanzierung der Holzwirtschaft gezogen wurden und die
Finanzierung des damaligen Holzabsatzfonds als verfassungswidrig
erklärt wurde.
Nicht nur, dass der Freistaat Bayern mit derartigen Aktionen
einseitig einen Baustoff fördert, hier wird die gesamte Branche des
Mauerwerksbaus in Mitleidenschaft gezogen. Gerade das ausführende
Handwerk, die regional ansässigen Bauunternehmen werden mit dem
Präferieren der Holzbauweise völlig außen vor gelassen. Hätten doch
gerade sie, aufgrund des um sich greifenden Fachkräftemangels, Hilfe
von staatlicher Seite dringend nötig.
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