PresseKat - Zwei-Personen-Regel im Cockpit / Deutsche Fluggesellschaften führen neues Verfahren ein

Zwei-Personen-Regel im Cockpit / Deutsche Fluggesellschaften führen neues Verfahren ein

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(ots) - Nach dem tragischen Flugzeugunglück in Frankreich
haben sich die deutschen Fluggesellschaften unter dem Dach des
Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) beraten
und sich mit dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale
Infrastruktur und dem Luftfahrt-Bundesamt abgestimmt. Demnach führen
unsere deutschen Fluggesellschaften als ersten Schritt ein neues
vorläufiges Verfahren ein, das vorsieht, dass immer zwei autorisierte
Personen im Cockpit eines Flugzeuges sein müssen.

Die Umsetzung dieser Zwei-Personen-Regel erfolgt gemäß dieser
Absprache durch unsere Fluggesellschaften.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde
2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen
Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind die
Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere
Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Die
Luftverkehrswirtschaft ermöglicht Mobilität für jährlich über 200
Mio. Fluggäste und trägt mit dem Transport von Waren im Wert von über
200 Mrd. EUR zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei.
Die Luftfahrt beschäftigt in Deutschland mehr als 800 000 Menschen.



Pressekontakt:
Kontakt:
Dr. Christine Kolmar
Leiterin Kommunikation
E-Mail: christine.kolmar(at)bdl.aero
Telefon: +49 (0)30 520077-115
Mobil: +49 (0)173 5490 629




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Datum: 27.03.2015 - 13:19 Uhr
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