(firmenpresse) - (Mynewsdesk) Mit weniger Mängeln unterwegs als viele jüngere Fahrzeuge
Eklatante Unterschiede bei den AltersklassenEin Blick auf die Mängelquoten des Jahres 2014 macht die Unterschiede der einzelnen Altersklassen deutlich: Bei Pkw von sieben bis neun Jahren sind rund 35 Prozent der Fahrzeuge mit Mängeln unterwegs. Bei 10 bis 19 Jahren schnellen die Mängelzahlen rasant in die Höhe. Hier finden die Prüfingenieure der GTÜ bei rund 65 Prozent der Fahrzeuge Mängel. Bei den 20 bis 29 Jahre alten Pkw ? den Youngtimern ? ist der Zenit bereits überschritten und die Mängel gehen wieder leicht zurück: Hier weisen rund 60 Prozent der untersuchten Pkw Mängel auf.
Ein ganz anderes Bild zeigt die Mängelstatistik mit Erreichen des Oldtimeralters. In der Altersklasse 30 bis 40 Jahre mit H-Kennzeichen sinkt die Zahl der Fahrzeuge mit Mängeln auf 47,5 Prozent. Der Anteil der erheblichen Mängel erreicht mit 17 Prozent ein absolutes Tief und liegt beim Mängelaufkommen auf dem Niveau der Pkw mit einem Alter von sieben Jahren.
H-Kennzeichen ab 30 JahrenFahrzeuge, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt, können ? sofern sie sich in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand befinden, originalgetreu oder zeitgenössisch verändert sind ? als Oldtimer eingestuft und mit einem H-Kennzeichen betrieben werden.
Oldtimer unterliegen, wie andere zugelassene Fahrzeuge auch, der periodischen Fahrzeugüberwachung und müssen z. B. als Pkw alle 24 Monate zur HU gemäß § 29 StVZO.
Mit H-Kennzeichen Steuern sparenWird ein Fahrzeug als Oldtimer eingestuft, so dient dieses auch der Pflege von ?kraftfahrzeugtechnischem Kulturgut? und wird beispielsweise als Pkw pauschal mit 191 Euro pro Jahr besteuert. Insbesondere bei hubraumstarken Fahrzeugen ergibt sich aus dieser Pauschalbesteuerung eine erhebliche Reduzierung der Steuerlast. Mit dieser reduzierten Steuerlast will der Gesetzgeber die Besitzer beim Erhalt des klassischen Fahrzeugs unterstützen.
Stuttgart, den 27. März 2015
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