(ots) - Das Landgericht Aachen hat gestern einen
HIV-positiven Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, der
ungeschützten Sex mit seiner Lebensgefährtin gehabt hatte, ohne sie
über seine Infektion zu informieren. Dabei war es zur Übertragung des
Virus gekommen.
Mit seinem Urteil betrat das Gericht in der Rechtsgeschichte der
Bundesrepublik Neuland: Es wertete das Geschehen lediglich als
fahrlässige Körperverletzung. Bisher gingen der Bundesgerichtshof wie
auch Instanzgerichte in solchen Fällen stets von Vorsatz aus oder
nahmen an, die Angeklagten hätten die Infektion ihrer Partner
"billigend in Kauf genommen".
Keine Anhaltspunkte für Vorsatz
Der Richter sagte laut dpa (http://ots.de/UjYS8), der Angeklagte
habe seine Infektion aus Angst vor Verlust der Beziehung verschwiegen
und gehofft, seine Partnerin werde sich nicht infizieren. Ein
medizinischer Gutachter erklärte, das Übertragungsrisiko sei gering
gewesen, da sich im Blut des Mannes nur relativ wenige HI-Viren
befunden hätten. Der Angeklagte hatte zudem versucht, seine Partnerin
zu schützen, war aber aufgrund der Umstände und seiner Angst
gescheitert. Der Richter sah dementsprechend keine Anhaltspunkte
dafür, dass der Angeklagte vorsätzlich gehandelt habe (Details in
Kürze auf aidshilfe.de).
Wegweisendes Zeichen gesetzt
Der Vorsitzende begann seine mündliche Urteilsbegründung mit den
Worten: "Wir haben in diesem Verfahren viel über HIV gelernt."
Dazu sagt Manuel Izdebski vom Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe:
"Diese Urteilsbegründung ist ein Fortschritt von großem Wert:
Erstmals erkennt ein Gericht an, dass man bei der HIV-Übertragung
nicht automatisch von Vorsatz ausgehen darf. Fast immer ist - wie in
diesem Fall - Angst der Grund dafür, dass Menschen ihre Infektion
nicht thematisieren. Dem gilt es Rechnung zu tragen. Das Strafrecht
ist dafür kein geeignetes Mittel. Das Gericht hat mit seiner
Einschätzung ein wegweisendes Zeichen für eine Veränderung der
Rechtsprechung gesetzt."
Freispruch in drei weiteren Fällen
Ebenfalls wegweisend: Das Gericht sprach den Angeklagten in drei
weiteren Fällen frei. Da zum Zeitpunkt des Geschehens aufgrund seiner
HIV-Therapie keine Viren mehr in seinem Blut nachweisbar waren,
konnte er HIV nicht mehr übertragen. Dieser Zusammenhang wurde von
Gerichten bisher nicht zuverlässig anerkannt.
Die Deutsche AIDS-Hilfe lehnt die Strafbarkeit der HIV-Übertragung
prinzipiell ab, weil diese der Verbreitung von HIV Vorschub leistet:
Die Kriminalisierung konterkariert die erfolgreiche Botschaft, dass
jeder Mensch selbst Verantwortung für seinen Schutz übernehmen muss,
indem sie die Verantwortung einseitig den HIV-Positiven zuschreibt.
Positionspapier der Deutschen AIDS-Hilfe: http://ots.de/nIzTL
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Holger Wicht
Pressesprecher
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mobil: 0171 274 95 11 (ACHTUNG: Am Dienstag nur mobil erreichbar, am
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holger.wicht(at)dah.aidshilfe.de