PresseKat - Gefahr durch Wildwechsel: Traurige Bilanz für Reh und Co.

Gefahr durch Wildwechsel: Traurige Bilanz für Reh und Co.

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Gefahr durch Wildwechsel: Traurige Bilanz für Reh und Co.

(pressrelations) - >ADAC: Angepasst fahren und Abstand zum Vordermann halten

220 000 Rehe, etwa 12 000 Wildschweine und über 200 000 Hasen und Kaninchen kommen jedes Jahr unter die Räder. Mit Beginn des Herbsts, der Erntezeit und der Brunft des Rotwildes, ist auf Deutschlands Straßen wieder vermehrt mit Wildwechsel zu rechnen. Für Autofahrer ergibt sich daraus, vor allem in den Abend- und frühen Morgenstunden eine erhebliche Gefahr: 2 500 Verkehrsteilnehmer werden jährlich bei Wildunfällen verletzt.

Die Tiere sind zu dieser Jahreszeit auf Deckungssuche, da abgeerntete Felder an Wiesen oder Waldrändern keinen Schutz mehr bieten. Zur Futtersuche, auch entlang vieler Alleen, queren Schwarz- und Rotwild, sowie Füchse oder Hasen immer wieder die Straßen. Besonders in der Dämmerung oder bei Nebel ist in den kommenden Wochen deshalb Vorsicht geboten. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt: Mit angepasster Geschwindigkeit, vorausschauend und vorsichtig fahren, sowie immer ausreichend Abstand zum Vordermann halten. Taucht ein Reh am Straßenrand auf, sofort das Tempo reduzieren, denn ein Wildtier kommt meist nicht allein.

Kommt es dennoch zu einem Wildunfall, müssen der Warnblinker einschaltet, das Warndreieck aufgestellt, gegebenenfalls Verletzte versorgt und die Polizei verständigt werden. Die Polizei informiert den Revierinhaber, der das getötete oder verletzte Tier von der Straße nimmt und eine Unfallbescheinigung für die Schadenregulierung mit der Kaskoversicherung ausstellt

Angefahrene Tiere sollten nach einem Unfall auf keinen Fall berührt werden, sie könnten auskeilen oder mit Tollwut infiziert sein. Getötetes Wild mitzunehmen ist strafbar und wird als Wilderei mit Geld- oder Haftstrafe bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs geahndet. Auch wenn ein Tier nur angefahren wurde und wieder verschwindet, ist die Polizei zu informieren. In solchen Fällen muss aus Gründen des Tierschutzes der Jäger das verletzte Tier suchen und es von seinen Schmerzen erlösen.






Rückfragen:
Katharina Bauer
Katharina.Bauer(at)adac.de
089 - 7676-5278

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Datum: 15.09.2009 - 18:34 Uhr
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