Datenspeicherung: Schutz für Berufsgeheimnisträger!
(pressrelations) -
Der Deutsche Journalisten-Verband hat in der erneut aufkommenden Diskussion um eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung auf die schutzwürdigen Interessen von Berufsgeheimnisträgern hingewiesen. "Der Gesetzgeber muss gewährleisten, dass die elektronischen Verbindungsdaten von Berufsgeheimnisträgern, darunter Journalistinnen und Journalisten, von der Datenspeicherung ausgenommen sind", forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Medien hatten zuvor von Vorbereitungen zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland berichtet, die angeblich zwischen den Bundesministerien des Innern und der Justiz weit fortgeschritten seien. "Wenn die Regierung glaubt, Terroranschlägen durch die Speicherung von Telefon- und Mail- Verbindungsdaten vorbeugen und begangene Verbrechen besser aufklären zu können, darf im Gegenzug nicht das Grundrecht der Pressefreiheit eingeschränkt werden", sagte Konken. Das geschehe aber, wenn Journalisten durch die Datenspeicherung ihren Informanten keinen Schutz vor Enttarnung mehr bieten könnten.
Der DJV-Vorsitzende wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass die massenhafte Überwachung der elektronischen Kommunikation durch Geheimdienste dem Informantenschutz bereits schweren Schaden zugefügt habe. Weitere Eingriffe in die Kommunikation von Journalisten und Redaktionen müssten unter allen Umständen verhindert werden.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
www.djv.de
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