Voraussetzungen für betriebsbedingte Kündigungen von Mitarbeitern
(firmenpresse) - München – Für betriebsbedingte Kündigungen müssen drei genaue Voraussetzungen erfüllt werden, dazu gehören dringende betriebliche Gründe, ein tatsächlicher Wegfall des Arbeitsplatzes sowie eine korrekte Sozialauswahl. Darauf verweist das Unternehmensportal MittelstandsWiki.de. Kommt es zu einem Rechtsstreit, muss der Unternehmer die Situation schlüssig darlegen. Wird eine Firma beispielsweise wegen Auftragsrückgang umstrukturiert, muss genau belegen werden, dass der Arbeitsplatz des Gekündigten auf Dauer weggefallen ist. Der Unternehmer muss zwar nicht beweisen können, dass der konkrete Arbeitsplatz weggefallen ist. Allerdings hat er darzulegen, dass der Auftragswegfall mit dem Arbeitsplatz in Zusammenhang steht. Darüber hinaus muss er vor dem Arbeitsgericht den durch den Auftragseinbruch bedingten Überschuss an Arbeitsplätzen belegen und die damit zusammenhängende Personaländerung genau nachweisen. (Quelle: MittelstandsWiki)
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