PresseKat - BPAV: Ein Medikationsplan allein ist kein Beitrag zur Therapietreue

BPAV: Ein Medikationsplan allein ist kein Beitrag zur Therapietreue

ID: 1180246

(ots) - Im Zuge des geplanten eHealth-Gesetzes der
Bundesregierung geht es auch um die Erstellung eines
Medikationsplanes. Dieser soll dem Patienten in Papierform zur
Verfügung gestellt werden. Diese Maßnahme zur Verbesserung der
Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) begrüßt der BPAV ausdrücklich.
Eine automatische Verbesserung der Therapietreue bedeutet sie aber
keineswegs.

Bei den Beratungen um das eHealth-Gesetz fordern die Apotheker
eine zusätzliche Vergütung für die besonderen Beratungsleistungen
rund um den Medikationsplan. Diese Zusatzhonorierung soll auf Wunsch
der ABDA im Rahmen der Selbstverwaltung zwischen GKV-Spitzenverband,
der kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Deutschen
Apothekerverband ermittelt und festgelegt werden.

"Es ist ja verständlich, dass man hier unter dem Deckmantel der
Arzneimitteltherapiesicherheit zum Wohle der Leistungserbringer ein
zusätzliches Honorar heraushandeln möchte", konstatiert Hans-Werner
Holdermann, Vorsitzender des BPAV. Aber: Zum einen sei es für die
patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung (PAV) schon lange
selbstverständlich, einen Medikationsplan zu erstellen. Er sei
notwendige Bedingung für die PAV. Zum anderen mute ein weiteres
Papierdokument mit zweifelhafter Aktualität in der Diskussion um
eHealth eher anachronistisch an.

"Zum Wohle der Patienten wäre allein eine transparente Übersicht
über die aktuell eingenommenen Medikamente und eine Verbesserung der
Therapietreue. Letztlich sichert ein Medikationsplan allein lediglich
die Leistungserbringer gegen eigene Fehler durch gegenseitige
Kontrolle ab. Das akute Problem der millionenfachen Fehlmedikation
von Arzneimitteln wird damit jedoch nicht gelöst. Die aktuelle
Diskussion hat mit dem suggerierten Fortschritt des modern klingenden
Namen eHealth unserer Meinung nach nichts zu tun", begründet




Holdermann seine Kritik. "Ein Papierplan ist im Vergleich zu den
heute schon im Markt von unseren Mitgliedsunternehmen und deren
Apothekenkunden erbrachten Leistungen ein nicht zu akzeptierender
Rückschritt." Aus BPAV-Sicht wäre nur die flächendeckende, sofortige
Einführung der PAV mit ihren elektronischen Möglichkeiten ein
wirklicher Fortschritt in Richtung eHealth.



Pressekontakt:
Udo Sonnenberg, BPAV-Geschäftsstelle,
Telefon: (030) 847 122 6815, E-Mail: berlin(at)blisterverband.de


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Datum: 03.03.2015 - 08:47 Uhr
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