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Philologenverband warnt vor den bei Jugendlichen immer beliebter werdenden "Kräutermischungen" / Meidinger fordert Gesetzgeber zum schnellen Handeln auf!

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(ots) - Vor dem bei Schülerinnen und Schülern immer
beliebter werdenden Konsum von drogenähnlichen "Kräutermischungen"
hat der Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Heinz-Peter
Meidinger, eindringlich gewarnt. Gerade im letzten Jahr hätten sich
die Vorfälle dramatisch gehäuft, bei denen Jugendliche nach dem
Konsum von "Kräutermischungen", so genannten "Legal highs", also
legal zu erwerbenden Rauschmitteln, in Krankenhäuser eingeliefert
werden mussten. Symptome seien dabei oft paranoide Angstzustände,
depressive Verstimmungen, Wahnvorstellungen, Kreislauf- und
Gleichgewichtsprobleme und Atemwegsstörungen. Sogar zu einer Reihe
von Todesfällen unter Jugendlichen sei es im Jahre 2014 gekommen.

Besonders in der Altersgruppe der 13- bis 16-Jährigen, so
Meidinger, seien solche "Kräutermischungen" beliebt, die zu günstigen
Preisen (zehn Euro pro Gramm) weitgehend problemlos auch über das
Internet unter harmlos klingenden Namen wie "Bonzai Winter Boost",
"Maya beyond", "Jamaica Gold" oder "Scooby Snax Hydro" erworben
werden könnten.

"Vielen Jugendlichen, aber auch deren Eltern, ist nicht bewusst,
dass es sich bei "Kräutermischungen" um Produkte handelt, die oft
gefährlicher und gesundheitsschädlicher sind als so manche illegale
Droge. Kein Mensch kann sagen, welche Inhaltsstoffe jeweils enthalten
sind, im Grund genommen handelt es sich um eine Art Russisch
Roulette. Die Angaben auf den Herstellerpackungen sind in der Regel
falsch und unglaubwürdig!", betonte der Verbandschef.

Die Hersteller von "Kräutermischungen", im Internet übrigens oft
auch als "Badesalz", "Lufterfrischer" oder "Pflanzendünger"
verschleierten Produkte, nutzen nach Angaben des Philologenverbandes
eine in Deutschland bestehende Gesetzeslücke. Laut Urteil des
Bundesgerichtshofes vom September 2014 fallen Kräutermischungen nicht




mehr unter das Arzneimittelgesetz, das bis dahin das Verbot dieser
Produkte ermöglichte. Das deutsche Betäubungsmittelgesetz bietet auch
keine Handhabe, da es nur vorher exakt definierte synthetische
Cannabinoide verbiete und die Hersteller dieser "Legal highs" durch
die Änderung der Molekülstruktur nach dem Verbot eines neu entdeckten
Cannabinoids ständig neue "legale" Produkte auf den Markt werfen.

Meidinger zeigte sich enttäuscht vom deutschen Gesetzgeber, dessen
Versagen dazu geführt habe, dass sich der Konsum gefährlicher
Produkte in Schülerkreisen in den letzten Monaten so dramatisch
ausgeweitet habe. Er forderte die Bundesregierung dazu auf, möglichst
schnell eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vorzulegen, die es
ähnlich wie in Österreich und der Schweiz erlaube, ganze
Wirkstoffgruppen zu verbieten, was verhindere, dass die Hersteller
von Kräutermischungen ständig an den Molekülen rumschraubten, dem
Staat ein Schnippchen schlügen und große Gewinne einstrichen.



Pressekontakt:

DPhV - Deutscher Philologenverband
Eva Hertzfeldt
Pressesprecherin
Telefon: 030 - 40 81 67 89
Mobil: 0172 - 305 08 67
EMail: presse(at)dphv.de


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Datum: 20.02.2015 - 11:31 Uhr
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