PresseKat - Widerruf als Ausstiegsmöglichkeit für zahlreiche Anleger geschlossener Fondsbeteiligungen

Widerruf als Ausstiegsmöglichkeit für zahlreiche Anleger geschlossener Fondsbeteiligungen

ID: 1172969

München, 10.02.2015 - Zahlreiche Anleger, die in den vergangenen Jahren in geschlossene Fondsbeteiligungen investiert haben, müssen nun leider feststellen, dass sich die Schiffs-, Flugzeug-, Immobilien-, Medien- oder auch Leasingfonds nicht wie gewünscht entwickeln.

(firmenpresse) - In Extremfällen steht sogar der Verlust der gesamten Einlage zu befürchten oder ein Insolvenzverwalter fordert bereits vereinnahmte Ausschüttungen zurück.

Nicht selten haben betroffene Anleger aber die Möglichkeiten sich schadlos zu halten oder den Schaden zumindest zu begrenzen. Neben der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Prospekthaftungsansprüchen, kann sich die Möglichkeit eröffnen, die Willenserklärung zum Abschluss des Beteiligungsvertrages oder zum Abschluss des zur Beteiligungsfinanzierung abgeschlossenen Darlehensvertrages zu widerrufen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Dies jedenfalls dann, wenn die jeweilige Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß ist. Da die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hierzu sehr streng ist, eröffnet sich diese Widerrufsmöglichkeit in vielen Fällen. Weiterer Vorteil für den Anleger ist, dass ein Widerrufsrecht nicht verjährt und somit nur die zeitlichen Grenzen der Verwirkung zu beachten sind.

Wird die Willenserklärung zum Abschluss eines Darlehensvertrags bei einem (teilweise) fremdfinanziertem Fondserwerb wirksam widerrufen, so kann der Anleger von der finanzierenden Bank die im Zusammenhang mit dem Fondserwerb aus Eigenmitteln aufgewendeten Zahlungen erstattet verlangen, Nutzungszinsen geltend machen sowie eine Bestätigung vom Kreditinstitut fordern, keine weiteren Zahlungen auf das Darlehen erbringen zu müssen. Dies gilt, soweit der Darlehensvertrag und der Fondserwerb – wie häufig - eine wirtschaftliche Einheit bilden.

Auch bei kompletter Eigenfinanzierung einer geschlossenen Fondsbeteiligung kann ein Widerrufsrecht in Betracht kommen. Dies vor allem dann, wenn ein Anleger in einer Haustürsituation (also zu Hause, am Arbeitsplatz, bei einer Freizeitveranstaltung, in öffentlichen Verkehrsmitteln) durch mündliche Verhandlungen zum Fondsbeitritt bestimmt wurde und die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß ist. Zu beachten gilt, dass der Anleger in diesem Fall bei erklärtem Widerruf regelmäßig nur das Auseinandersetzungsguthaben erhält, das meist nicht seinen Einzahlungen entspricht sondern wesentlich geringer ausfällt. Dennoch macht auch hier die Überprüfung eines möglichen Widerrufsrechts häufig Sinn, insbesondere dann, wenn noch weitere Raten auf die Beteiligung zu zahlen sind.





Anleger, die diesbezüglich Beratungsbedarf haben, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



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Datum: 13.02.2015 - 10:31 Uhr
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RA Alexander Kainz
Stadt:

München


Telefon: 089 552 999 50

Kategorie:

Fonds


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