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Mindestlohn erzeugt zu viel Bürokratie für das Handwerk

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Schlagbauer: "Politik muss dringend nachjustieren"

(PresseBox) - Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01. Januar 2015 hat in zahlreichen Handwerksbetrieben zu erheblichen bürokratischen Zusatzbelastungen geführt. Diese sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer geringfügig Beschäftigten zu dokumentieren und zwei Jahre lang aufzubewahren. Darüber hinaus müssen das Baugewerbe, die Gebäudereiniger und die Fleischer auch für alle übrigen Arbeitnehmer die tägliche Arbeitszeit dokumentieren. Bei einem Verstoß drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Nur Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoverdienst von 2.958 Euro werden von den Aufzeichnungspflichten befreit. "Unsere Betriebe beschweren sich massiv über diese unzumutbare Bürokratiebelastung", betont Georg Schlagbauer, Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT). Außerdem würden hierbei alle Unternehmen unter "Generalverdacht" gestellt.
Handwerksbetriebe sind ohnehin durch staatliche Vorschriften und Regulierungen bereits überdurchschnittlich stark belastet. Schon 2005 hat das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) ermittelt, dass in kleineren Handwerksbetrieben mit bis zu neun Beschäftigten im Jahr pro Mitarbeiter mehr als zehn Mal so hohe Bürokratiekosten anfallen, wie in Unternehmen mit 100 und mehr Beschäftigten. "Die Politik soll unsere Bertriebe ihre Arbeit machen lassen anstatt ständig neue bürokratische Hürden aufzubauen. Deswegen muss die Bundesregierung hier nachjustieren, um den bürokratischen Aufwand für kleine und mittlere Betriebe so gering wie möglich zu halten", fordert der BHT-Präsident. Das bayerische Handwerk befindet sich mit seiner Kritik in bester Gesellschaft: Johannes Ludewig, Vorsitzender des Normenkontrollrates, der Gesetzesvorhaben nach deren Bürokratie- und Kostenaufwand abklopft, hat vor Verabschiedung des Mindestlohngesetzes ebenfalls auf den hohen Bürokratieaufwand hingewiesen.



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Datum: 30.01.2015 - 13:45 Uhr
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