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GarantieHebelPlan '08 – Schadensersatzansprüche von geschädigten Anlegern bereits gerichtlich festgestellt

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München, 30.01.2015 – Nach entsprechenden Pressemitteilungen bestätigen sowohl das Landgericht Frankfurt am Main als auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die auch von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Rechtsauffassung dahingehend, dass auch die Treuhänderin der GarantieHebelPlan’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co.KG für die fehlerhafte Aufklärung geschädigter Anleger haftbar gemacht werden kann.

(firmenpresse) - Bei der GarantieHebelPlan’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co.KG handelt es sich um eine Fondsgesellschaft in Form einer KG, an der sich Privatpersonen als Anleger über eine Treuhänderin, die inzwischen mehrfach umfirmierte FH Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH, beteiligen konnten. Unternehmensgegenstand sollte nach Informationen des Emissionsprospekts die Investition in Kapitalanlagen, insbesondere in britische bzw. fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds sein. Nach den Ausführungen des Emissionsprospekts sollten überdurchschnittliche Erträge durch die Investition von Eigenkapital zuzüglich Fremdkapitals realisiert werden (Hebelgeschäft), wobei die Hebelung durch Fremdkapital in Höhe von bis zu 300% des Eigenkapitals betragen konnte.

„Die Entscheidungen aus Frankfurt bestätigen unsere Auffassung, dass das Geschäftsmodell der GarantieHebelPlan‘08 von Anfang an unplausibel und darüber hinaus auch höchst riskant war“, so Rechtsanwältin Aylin Pratsch. Die Feststellung von wesentlichen Prospektfehlern dürfte demnach nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte zu weiteren Schadensersatzansprüchen für geschädigte Anleger führen.

CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von Anlegern, die fehlerhafte Beratung und unzureichende Aufklärung sowohl gegen die Berater als auch gegen die Gründungs- und Treuhandgesellschaft geltend machen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann auch nach Auskunft der Edelweiß Management GmbH, die zwischenzeitlich die Verwaltung der Beteiligung übernommen hat, nicht nachvollzogen werden, was tatsächlich mit den Geldern der Anleger geschehen ist. Daher wird geschädigten Anlegern empfohlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und überprüfen zu lassen, ob die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Gründungs- und Treuhandgesellschaft und/oder den jeweiligen Berater aussichtsreich ist.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax.: 089-552 999 90, Mail: kanzlei(at)cllb.de web: http://www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 30.01.2015 - 14:27 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Frau RAin Aylin Pratsch
Stadt:

München


Telefon: 089 552 999 50

Kategorie:

Fonds


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