PresseKat - Die Telefonschutz24.de GmbH bietet Schutz vor ungewollten Telefonanrufen

Die Telefonschutz24.de GmbH bietet Schutz vor ungewollten Telefonanrufen

ID: 116328

(firmenpresse) - Die Telefonschutz24.de GmbH bietet den optimalen Schutz vor ungewollten Werbeanrufen. Denn fast alle Kunden, die per Telemarketing angerufen werden, haben ihr Einverständnis für einen Anruf nicht oder unbewusst erteilt. Man spricht hier in der Fachsprache von einem Opt In*. Nach aktueller Rechtsprechung muss der Kunde sein Einverständnis noch einmal per Email oder Brief bestätigen, dem sogenannten Doppel - Opt In**.
Anhand umfassender Marktrecherchen der Telefonschutz24.de GmbH haben viele Kunden jedoch das Bedürfnis vor solchen unerlaubten Telefonanrufen geschützt zu werden bzw. nach einer Kontrolle solcher Verkaufs- und Vertriebsmethoden. Ab dem 01.09.2009 steht dieser Dienst auf www.Telefonschutz24.de zur Verfügung und jeder kann sich kostenlos in die Telefonschutzliste der GmbH eintragen lassen.

Die Telefonschutz24.de GmbH stellte während dieser Erhebungen fest, dass Call Center oder Direktmarketing-Unternehmen den Kunden anrufen, weil dieser entweder Bestandskunde vom Auftraggeber war oder er meist ohne sein Wissen eine Erlaubnis und Zustimmung für einen Werbeanruf gegeben hatte. Es kam vor, dass dem Kunden entweder täglich ein Produkt mehrmals oder mehrere Produkte täglich angeboten wurden. Der Kunde war dadurch nicht mehr in der Lage zu unterscheiden, ob es tatsächlich ein Anruf vom Kundenbetreuer oder der Werbeanruf eines Call Center Agents war.
Durch diese Erfahrungen entstand das Vorhaben eine aktive Kundenschutzliste auf dem Markt zu etablieren. Jeder hat somit die Möglichkeit sich bei www.telefonschutz24.de kostenlos zu registrieren und das weitere Dienstleistungsangebot**** des Unternehmens in Anspruch zu nehmen, um sich so vor ungebetenen Werbeanrufen zu schützen.
Es gibt zwar seit 1970 die Robinsonliste, deren Funktion aber eher fragwürdig ist, da sie keinen direkten Schutz vor Werbeanrufen bietet. Die Werbeanrufe werden weder nachverfolgt noch geahndet. Anders bei der Telefonschutz24.de GmbH. „Wir bieten unseren Kunden verschiedene Angebote, um sie optimal vor solchen Anrufen zu schützen. So z.B. das Vollschutz- Paket, das die Nachverfolgung und Abmahnung des widerrechtlich handelnden Werbeanrufers im Namen unseres Kunden durch unseren Anwalt Herrn Barth garantiert. Unser Ziel ist es unsere Kunden vor solchen Anrufen zu schützen.“ So Pressesprecherin Christina Schrott.





So zeigen bereits eine Menge Call Center großes Interesse an einer geschäftlichen Zusammenarbeit mit der Telefonschutz24.de GmbH. Diese Call Center werden ihre Listen mit denen der Telefonschutz24.de GmbH abgleichen und die Kunden, die sich bei der Telefonschutz24.de GmbH registriert haben, aus ihren Listen streichen und somit nicht mehr anrufen. Diese Zusammenarbeit ist zwar freiwillig, aber fast alle großen Call Center sind von dieser Idee begeistert, da ihnen daran gelegen ist, ihr mittlerweile schlechtes Image abzustreifen und ihr jeweiliges Produkt nur noch Kunden anzubieten, die schon im Vorhinein Interesse bekundet haben. Das erspart dem Call Center wertvolle Zeit und dem Kunden den lästigen Telefonterror durch eine Vielzahl ungebetener Anrufe.
Jeder Verbraucher hat nun die Möglichkeit sich ab dem 01.09.2009 kostenlos in die Sperrliste der Telefonschutz24.de GmbH eintragen zu lassen und das Leistungsangebot*** in Anspruch zu nehmen, um sich so gegen die unerwünschten Spamanrufer zu wehren.

Herr Rechtsanwalt Barth aus Essen äußert sich zu der Idee von Telefonschutz24.de folgendermaßen: „Interessierten Kreisen muss eine einfache und nachhaltige Möglichkeit an die Hand gegeben werden, um sich gegen unerwünschte Anrufe qualifiziert zur Wehr setzen zu können. Zu dem kann angemerkt werden, dass es ein imposantes Dienstleistungsangebot beinhaltet, das in dieser Form bislang wohl nicht auf dem Markt angeboten worden sein dürfte.“ Abschließend ergänzt er, dass er diese „Dienstleistungsstruktur für schlüssig und, vor allen Dingen, auch juristisch handhabbar“ hält.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.Telefonschutz24.de.
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* Opt In: Der Verbraucher stimmt einmalig zu. Ein Problem beim einfachen Opt-In im Bereich des E-Mail-Marketings ist, dass beliebige Kontaktdaten zur Anmeldung verwendet werden können, also auch fehlerhafte Daten oder Daten dritter Personen oder Organisationen.
** Doppel Opt In: Beim „Doppel- Opt In“ genannten Opt In-Verfahren muss der Eintrag der Abonnentenliste in einem zweiten Schritt bestätigt werden. Meist wird hierzu eine E-Mail-Nachricht mit Bitte um Bestätigung an die eingetragene Kontaktadresse gesendet. Handelt es sich um ein echtes, das heißt erwünschtes Opt In, bekommt der Abonnent eine Bestätigung seiner angegebenen Kontaktdaten. Handelt es sich dagegen um einen missbräuchlich erfolgten Eintrag, kann sich der unfreiwillige Abonnement-Kandidat vor einem Eintrag in die Abonnementliste schützen, indem er auf die Bestätigungsanfrage nicht reagiert. Eine Registrierung beim „Doppel-Opt In“ wird erst dann wirksam, wenn sie bestätigt wird.
*** Preise & Leistungen entnehmen Sie unserer Homepage www.telefonschutz24.de

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Telefonschutz24.de GmbH
Christina Schrott
-Pressesprecherin-
Salierring 48
50677 Köln
Tel: 0221/80142490
Email: schrott(at)telefonschutz24.de



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Bereitgestellt von Benutzer: christina_schrott
Datum: 07.09.2009 - 15:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Christina Schrott
Stadt:

Köln


Telefon: 0221/80142490

Kategorie:

Dienstleistung


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 07.09.2009

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