Nachdem die für eine Kreditvergabe zugrundeliegende Haushaltspauschale lange Zeit unverändert blieb, haben die Banken diese nun erhöht.
(firmenpresse) - Bei der Vergabe von Konsumentenkrediten müssen Kunden einige Voraussetzungen erfüllen. Neben der Volljährigkeit und der nicht selbständigen Beschäftigung, die die meisten Kreditinstitute voraussetzen, ist dabei die Möglichkeit des Kreditnehmers, seine aufgenommenen Verpflichtungen zu erfüllen, besonders wichtig.
Um zu prüfen, ob der Kunde die aufgenommenen Kreditraten auch bezahlen kann, wird eine Haushaltsrechnung aufgestellt, der Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Wichtigster Punkt ist dabei die von den Banken angesetzte Haushaltspauschale. Sie wird in jedem Fall in voller Höhe belastet, unabhängig davon, ob der Kunde diese wirklich benötigt. In dieser Haushaltspauschale sind unter anderem die Kosten für Lebensmittel, Telefon, Kleidung sowie für ein Fahrzeug enthalten. Sofern die Familie über ein zusätzliches Fahrzeug verfügt, muss dies separat berücksichtigt werden.
Diese Haushaltspauschalen lagen bisher bei 600-650 Euro für die erste im Haushalt lebende Person, pro weiterer Person im Haushalt wurden 200 Euro aufgeschlagen, unabhängig davon, ob es sich um einen Säugling oder den Lebenspartner handelt. Kürzlich haben viele Banken, nachdem sie über viele Jahre diese Haushaltspauschalen aufrecht erhalten haben, diese erhöht.
Um dem höheren Lebensstandard bei Menschen mit höherem Einkommen gerecht zu werden, berechnen die Institute oftmals auch 30% des Nettoeinkommens als Haushaltspauschale, die oben genannten Mindestsummen dürfen jedoch nicht unterschritten werden. Durch diese Erhöhung sinkt natürlich das verbleibende Monatseinkommen der Kreditnehmer, wodurch sich das Rating reduzieren kann. Dies kann unter Umständen dann zu erhöhten Zinssätzen für die Finanzierung führen.
Mario Wolff
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