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S&K: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

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S&K: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/SK-Gruppe.html Knapp zwei Jahre nach der Razzia bei der S&K-Gruppe hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage erhoben. Medienberichten zu Folge müssen sich die Angeklagten wegen bandenmäßigen Betrugs verantworten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Februar 2013 kam es zu einer groß angelegten Razzia bei der Immobiliengruppe S&K. Die Durchsuchungen waren der Auftakt zu einem der wahrscheinlich größten Finanzskandale in Deutschland. Nach fast zweijährigen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main nun nach Medienberichten offenbar Anklage erhoben. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Frankfurt dem Manager Magazin.

Die Anklageschrift soll rund 1500 Seiten umfassen. Neben den beiden S&K-Gründern müssen sich Medienberichten zu Folge fünf weitere Beschuldigte u.a. wegen bandenmäßigen Betrugs verantworten.

Mit einem ausgeklügelten Schneeballsystem und einem undurchsichtigen Firmengeflecht sollen Anleger im großen Stil betrogen worden sein. Der Schaden soll bei rund 300 Millionen Euro liegen. Etliche Firmen mussten inzwischen Insolvenz anmelden. Davon waren unter anderem Deutsche S&K Sachwerte, Deutsche S&K Sachwerte Nr.2, S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co.KG, S&K Investment GmbH & Co.KG, S&K Investment Plan GmbH & Co.KG, Midas Mittelstandsfonds, SHB Immobilienfonds, Asset Trust AG, Vario Produkte, United Investors Emissionshaus oder DCM-Immobilienfonds betroffen.

Die betroffenen Anleger haben viel, wenn nicht ihr gesamtes investiertes Kapital verloren. Um Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch die umfassende Aufklärung über die Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage. Wurden die Risiken verschwiegen, begründet das den Anspruch auf Schadensersatz wegen Falschberatung.





Außerdem können auch die Emissionsprospekte auf Fehler geprüft werden. Die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein zutreffendes Bild von den Chancen und Risiken der Kapitalanlage machen kann. Liegen Prospektfehler vor, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.

Im Zuge der Ermittlungen konnten auch Vermögenswerte sichergestellt werden, was den betroffenen Anleger nun zu Gute kommen könnte.

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Datum: 16.01.2015 - 08:55 Uhr
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