PresseKat - Gericht erklärt UFC-Fernsehverbot für rechtswidrig

Gericht erklärt UFC-Fernsehverbot für rechtswidrig

ID: 1158114

(ots) - Das durch die Bayerische Landeszentrale für
neue Medien (BLM) ausgesprochene Ausstrahlungsverbot von Sendungen
der Ultimate Fighting Championship® (UFC®) ist rechtswidrig. Mit
Urteil vom 9. Oktober 2014 gibt das Verwaltungsgericht München der
Klägerin Zuffa, dem Unternehmen hinter der weltweit größten
Organisation für Mixed Martial Arts UFC®, Recht und hebt die
Verbotsverfügung der BLM auf.

Nach Ansicht des Gerichts ist davon auszugehen, dass es sich bei
den UFC-Formaten grundsätzlich um ausstrahlungsfähige Inhalte
handele. Ein Verstoß gegen das Sittlichkeitsgefühl bzw. eine
jugendgefährdende Wirkung lasse sich nicht feststellen. Vielmehr hält
das Gericht die Einstufung der Mixed Martial Arts als Sport für
nachvollziehbar.

In jedem Falle sei das ausgesprochene Verbot unverhältnismäßig.
Die BLM habe nicht die Befugnis, ein lediglich aus ihrer Sicht
unerwünschtes Programm zu verbieten. Schließlich habe die BLM die
rechtlich geschützten Interessen der Zuffa überhaupt nicht in ihre
Erwägungen einbezogen. Gegen das Urteil kann die BLM in Berufung
gehen.

Zuschauer in Deutschland konnten die UFC®-Veranstaltungen beim
Fernsehsender Sport1/DSF verfolgen, bis die BLM im März 2010 ihre ein
Jahr zuvor erteilte Genehmigung aufhob. Die UFC®/Zuffa reichte
daraufhin Klage gegen diesen Beschluss ein.

"Das Urteil ist ein Meilenstein für die UFC und die vielen
UFC-Fans in Deutschland", sagt Garry Cook, Chief Global Brand Officer
der UFC®. "Das Gericht hat bestätigt, dass es rechtswidrig war,
unsere Sendeformate zu untersagen. Wir haben immer an den deutschen
Markt geglaubt und uns dafür verantwortlich gefühlt, den Sport
auszubauen und die Nachfrage zu bedienen - deshalb haben wir gegen
diesen Beschluss gekämpft. Wir werden weiterhin intensiv daran
arbeiten, UFC-Events, -Inhalte und Originalsendungen nach Deutschland




zu bringen."

Im Mai 2014 kehrte die UFC® nach einer Abwesenheit von fünf Jahren
mit einer Veranstaltung in der O2 World Berlin nach Deutschland
zurück. Über 8.000 Karten wurden verkauft und mehr als 500.000
Zuschauer in Deutschland verfolgten die Veranstaltung über
verschiedene Plattformen.

UFC®-Sendungen werden in 129 Ländern übertragen und erreichen in
28 Sprachen rund 800 Millionen Fernsehhaushalte weltweit. Die UFC®
verfügt über eine Vielzahl von mehrjährigen
Übertragungsvereinbarungen mit einigen der größten Sender in der
EMEA-Region, darunter BT Sport, TV12, C More, Abu Dhabi Media,
Setanta und Kombat Sports.

Weitere Informationen über die UFC®, ihre Veranstaltungen und
Sendungen finden Sie auf www.ufc.com.

Über Ultimate Fighting Championship®:

Ultimate Fighting Championship® (UFC®), die weltweit führende
Organisation für Mixed Martial Arts (MMA) und der größte
internationale Anbieter für Pay-Per-View-Events, befindet sich im
Eigentum von und wird betrieben durch Zuffa, LLC. Das Unternehmen hat
seinen Hauptsitz in Las Vegas, USA und Niederlassungen in London,
Toronto, Peking, Singapur und Sao Paulo. Die UFC produziert jedes
Jahr über 40 Live-Veranstaltungen mit ausverkauften, darunter auch
bekanntesten Hallen weltweit.

UFC®-Sendungen werden in 129 Länder übertragen und erreichen
weltweit mehr als 800 Millionen TV-Haushalte in 28 unterschiedlichen
Sprachen. Die UFC hat eine mehrjährige Übertragungsvereinbarung mit
FOX in den USA über die Ausstrahlung von vier Live-Events über die
FOX-Sender jährlich sowie von der Reality-Fernsehserie The Ultimate
Fighter® sowie von Tausenden von Stunden an Sendungen auf FOX Sports
1 und FOX Sports 2. Die UFC hat eine Vielzahl von mehrjährigen
Übertragungsvereinbarungen mit einigen der größten Sender in der
EMEA-Region, darunter BT Sport, TV12, C More, Abu Dhabi Media,
Setanta, Fight Channel und Kombat Sports.



Pressekontakt:

UFC
Senior Communications Manager EMEA
+447881475760
epickles(at)ufc.com

MSL Germany
André Fertich
+49 (0)30 820 82-517
andre.fertich(at)mslgroup.com


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Ganz schön abgehoben - Datadruck GmbH fliegt über die breite Masse hinweg Woody Allen im Doppelpack: SUPER RTL zeigt
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.01.2015 - 09:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1158114
Anzahl Zeichen: 4514

Kontakt-Informationen:
Stadt:

London, UK



Kategorie:

Medien und Unterhaltung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gericht erklärt UFC-Fernsehverbot für rechtswidrig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Ultimate Fighting Championship (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Ultimate Fighting Championship