(ots) - Der Fachbereichsvorstand Radio und Audiodienste im
VPRT sieht in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zur
regionalen Auseinanderschaltung von Werbung in nationalen Programmen
die lokalen und regionalen privaten Radioveranstalter in besonderem
Maße betroffen. Die Programmvielfalt der Privatradios wird zum
überwiegenden Teil aus den regionalen Märkten refinanziert - dies
würde zur Disposition gestellt.
Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste
des VPRT, betonte, dass eine solche Öffnung aber nicht nur bei einer
Betrachtung der Auswirkungen im Markt, sondern auch unter
regulatorischen und rechtlichen Aspekten vollkommen systemwidrig sei
und die bisherige Medienordnung in den regionalen Räumen in Frage
stelle. Hier haben die Länder den privaten Radioveranstaltern
umfassende Werbebeschränkungen auferlegt, gerade, damit das politisch
gewollte System der Vielfalt eine ökonomische Grundlage haben kann.
"Der Spruch des Bundesverwaltungsgerichts weist jenseits der Sache
auf massive Versäumnisse der Medienpolitik und deren gestalterischer
Kraft hin. Wer regionale Vielfalt will, muss den lokalen und
regionalen Hörfunkangeboten auch ein planerisch verlässliches Umfeld
schaffen. Das ist umso dringender geboten, als technische
Innovationen nicht warten, bis dringende politische Entscheidungen
getroffen sind", so Schunk.
Schunk weiter: "Handlungsbedarf besteht nach diesem Urteil jedoch
nicht nur in der Frage regionaler TV-Werbung. Auch auf der Agenda
stehen die Werbebegrenzung der ARD-Radios und die Programmausweitung
der ARD über UKW und im Netz, hier auch insbesondere die angestrebte
Crossmedialität des neuen Jugend-Onlinekanals von ARD und ZDF und
seine Vernetzung mit den jungen Hörfunkwellen der ARD. Das nahezu
willkürliche Überziehen der täglichen Werbezeit in den ARD-Wellen und
die damit einhergehende Selbstkommerzialisierung der ARD-Radios,
begleitet von Preisdumping am Werbemarkt, bedrohen schon heute die
Existenzgrundlage des Privatradios in der Substanz."
Wenn ein duales Rundfunksystem, getragen von der lokalen Vielfalt
der privaten Anbieter, nicht nur auf dem Papier stehen, sondern durch
politischen Willen gestaltet werden soll, sehen die privaten Radios
im VPRT dringenden Handlungsbedarf: Der VPRT fordert schon länger
eine eigenständige Behandlung der Gattung Radio im
Rundfunkstaatsvertrag.
Klaus Schunk: "Hierbei sollten die Sachfragen auch sachlich
entschieden werden. Wir haben angesichts der Medienentwicklung um uns
herum einfach nicht mehr die Zeit, Sachentscheidungen miteinander zu
verknüpfen, um schlussendlich politische Kompromisse zu suchen. Dabei
sollte eine Situation geschaffen werden, in der das private Radio als
stark reguliertes Medium in den Ländern nicht mehr in seiner
Entwicklungsfähigkeit stark eingeschränkt wird und gleichzeitig
öffentlich-rechtlich, national und international handelnde Player
ungehindert agieren können. Diese Zielrichtung muss nun dringend auch
im Rundfunkstaatsvertrag umgesetzt werden."
Über den VPRT:
Der VPRT ist die Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und
Telemedienunternehmen. Mit ihren TV-, Radio-, Online- und
Mobileangeboten bereichern seine rund 140 Mitglieder Deutschlands
Medienlandschaft durch Vielfalt, Kreativität und Innovation. Damit
das auch in der digitalen Welt so bleibt, müssen die regulatorischen,
technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Als
Wirtschaftsverband unterstützen wir unsere Unternehmen im Dialog mit
Politik und Marktpartnern beim Erreichen dieses Ziels - national und
auf EU-Ebene.
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