Entwurf für neues NRW-Jagdgesetz im Landtag: Katzenabschuss verboten - Hundeabschuss erlaubt
(pressrelations) -
Heute steht die erste Lesung des Jagdgesetzentwurfs im nordrhein-westfälischen Landtag auf der Tagesordnung. Mit dem vorgesehenen Verbot der Baujagd, des Einsatzes von Totschlagfallen sowie der Kürzung der Liste jagdbarer Tierarten setzen SPD und Grüne zumindest teilweise ihre Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um. Auch die Tötung von jährlich rund Zehntausend Katzen soll künftig der Vergangenheit angehören. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen kritisieren jedoch scharf, dass der Abschuss von Hunden wie auch die tierschutzwidrige Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren weiterhin gestattet bleiben soll.
"Nordrhein-Westfalen geht mit diesen längst überfälligen Änderungen der Jagdgesetzgebung einen großen Schritt in die richtige Richtung - das erkennen wir an. Das Festhalten am Abschuss von Hunden ist jedoch indiskutabel! Hier muss dringend nachgebessert werden", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Nach Angaben Schröders seien allein in NRW in den vergangenen sieben Jahren weit über 600 Hunde durch Jäger getötet worden. Auch bei weiteren Punkten wie der Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren oder der Bejagung von Rabenkrähen und Elstern wurde es versäumt, den eigentlichen Weg hin zu einer am Tierschutz orientierten Gesetzgebung konsequent zu verfolgen, so Schröder weiter. Dr. Ralf Unna, Vize-Präsident des Landestierschutzverbandes Nordrhein-Westfalen, sieht den Entwurf daher ebenfalls zwiespältig: "Das geplante Katzenabschussverbot wäre ein großer Erfolg für den Tierschutz. Doch auch Hunde dürfen keinesfalls weiter als Zielscheibe für Jäger dienen." Unna verweist auf eine aktuelle repräsentative Umfrage, wonach der größte Teil der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen sich gegen den Haustierabschuss ausspricht.
Geplante Änderungen im Überblick
Der vorliegende Entwurf sieht neben dem geplanten Katzenabschussverbot auch das Aus von Totschlagfallen vor. Zudem soll keine Baujagd auf Füchse und Dachse mehr erfolgen. Die Liste der jagdbaren Tierarten wird gekürzt: So dürfen in Zukunft beispielsweise Schwäne, Waldschnepfen, Möwen und Blässhühner nicht mehr gejagt werden. Viele weitere Tierarten, für deren Tötung ein vernünftiger Grund fehlt, bleiben jedoch im Jagdrecht, darunter Hermelin, Graugans, Waschbär und Marderhund sowie Rabenkrähe oder Elster. Neben tierschutzwidrigen Jagdmethoden wie der Beizjagd soll auch die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren weiterhin gestattet sein. Die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit für juristische Personen zur Befriedung ihrer Grundflächen wurde gestrichen.
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