PresseKat - 73-Jähriger erringt Schadensersatz wegen Lebensversicherungsfonds ProRendita 4

73-Jähriger erringt Schadensersatz wegen Lebensversicherungsfonds ProRendita 4

ID: 1152719

Bank zahlt knapp 10.000 Euro nach gerichtlichem Vergleich

(firmenpresse) - Warum nicht jede Altersvorsorge geeignet ist
Mit einem guten Teilerfolg endete der Prozess eines pensionierten Bochumer Arztes vor dem Frankfurter Landgericht gegen seine Hausbank. Der 73-Jährige hatte durch seinen Rechtsanwalt Dr. Ernst Hoffmann aus Hamburg #Klage gegen die Commerzbank erhoben, wegen Anlageempfehlung des geschlossenen #Lebensversicherungsfonds ProRendita 4 zur Altersvorsorge. Der Berater empfahl dem damals 66-Jährigen diese Anlage im Jahr 2007 als sicher. Und wie etwa 17.000 weitere Anleger, deren Geld in die zum ERGO-Konzern gehörenden Fonds Ideenkapital ProRendita 1, ProRendita 2, ProRendita 3, ProRendita 4 und ProRendita 5 floss, glaubte und folgte er den Empfehlungen seines persönlichen Bankberaters - zumal Lebensversicherungen hierzulande als sichere Sache gelten. Die Fonds investierten das Geld jedoch in britische Lebensversicherungen, die in ihrer Struktur wesentlich riskanter aufgestellt sind. Bis heute haben die Beteiligungen rund 80% Verlust erlitten. Der Schaden geht in den dreistelligen Millionenbereich.

Gute Aussichten vor Gericht
Zum angebotenen Vergleich zwischen der Commerzbank und dem 73-Jährigen kam es, da sich der persönliche Bankberater von Herrn D. nicht zweifelsfrei an die vorgenommene Risikoaufklärung erinnern konnte. Um weitere Unwägbarkeiten einer II. Instanz zu vermeiden, willigte der Geschädigte in das Angebot der Bank ein. Im Gegensatz zu früheren Verfahren bestand die Commerzbank in diesem Fall nicht auf einem Stillschweigen über den abgeschlossenen Vergleich. Dies kann als Hinweis auf die zunehmende Vergleichsbereitschaft der Commerzbank verstanden werden, die durch herbeigeführte Vergleiche und zeitnahe Verfahrensabschlüsse die Risiken höherer Entschädigungszahlungen reduzieren möchte. "Das gibt vielen tausend geschädigten Commerzbank-Kunden neue Hoffnung", so der Hamburger Anlegeranwalt Dr. Ernst Hoffmann. Er vertritt eine Vielzahl falsch beratener Commerzbank-Kunden wegen verschiedener Produkte, insbesondere Zertifikaten und geschlossenen Fonds.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Hamburger Rechtsanwalt und Kapitalanlagerechtsexperte Dr. Ernst Hoffmann ist bereits gegen zahlreiche Größen der Finanzbranche erfolgreich ins Feld gezogen. Die Kanzlei Dr. Hoffmann mit Standorten in Hamburg und Bargteheide (Kreis Stormarn), ist spezialisiert auf Finanzanlagen, u. a. offene und geschlossene Fonds, Zertifikate, Immobilien und Genussrechte. Kontaktaufnahme gerne telefonisch unter 040-6094 2493 bzw. 04532-289 9109 oder über die Website www.kapitalanlagerecht-anwalt.de.
Website der Kanzlei für Kapitalanlage- und Bankenrecht Dr. E. Hoffmann



PresseKontakt / Agentur:

Kanzlei Dr. E. Hoffmann
Dr. Ernst Hoffmann
Mittelweg 22
20148 Hamburg
e(at)kapitalanlagerecht-anwalt.de
040-6094 2493
http://www.kapitalanlagerecht-anwalt.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Erster Management Challenge in 2015 EUROMOLD 2015 - Weltleitmesse der Produktentwicklung auf neuem Kurs
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 18.12.2014 - 19:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1152719
Anzahl Zeichen: 2118

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Ernst Hoffmann
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040-6094 2493

Kategorie:

Sonstiges



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"73-Jähriger erringt Schadensersatz wegen Lebensversicherungsfonds ProRendita 4"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Kanzlei Dr. E. Hoffmann (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Nachrangdarlehen haben das Nachsehen ...

Die letzten Schlupflöcher Im Mai 2013 beschloss der Deutsche Bundestag zum Schutz von Anlegern und Sparern das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Das KAGB ersetzt das bis dahin gültige Investmentgesetz und wurde mit Inkrafttreten um zahlreiche P ...

Kreditkarten und Co. - wann kann es teuer werden im Ausland? ...

Ferienzeit ist Reisezeit. Wer dieser Tage ins Ausland fährt, der wird sich Gedanken machen, wie er dort am besten bezahlt. Aus Sicherheitsgründen will niemand viel Bargeld bei sich führen. Und auch die früher so beliebten Reiseschecks (Traveller& ...

Alle Meldungen von Kanzlei Dr. E. Hoffmann