UDE-Forscher zu Strukturverschiebungen durch Hartz-Reformen: Arbeitslosengeld ist die Ausnahme
E-Forscher zu Strukturverschiebungen durch Hartz-Reformen: Arbeitslosengeld ist die Ausnahme
"Über das Arbeitslosengeld abgesichert zu sein, ist damit eher zur Ausnahme geworden, obwohl es eine Versicherungsleistung ist, für die man Beiträge gezahlt hat. Stattdessen ist es nun die Regel, dass Betroffene das fürsorgeförmige, bedürftigkeitsgeprüfte Arbeitslosengeld II erhalten und durch die Job-Centerbetreut werden", erläutert Prof. Dr. Gerhard Bäcker die Zahlen.
Seit 2005 ist der SGB II-, also der Hartz IV-Anteil bundesweit von 57 auf jetzt 67 Prozent gestiegen; in Nordrhein-Westfalen liegt er mit 73 Prozent überproportional hoch. Sechs Kommunen überschreiten die 80 Prozent: Duisburg (80,3 %), Herne (80,4 %), Dortmund (81,8 %), Essen (82,1 %), Gelsenkirchen (83,7 %) und Oberhausen (84,2 %). Lediglich Mönchengladbach ist die einzige Stadt außerhalb des Ruhrgebiets, in der der Hartz IV-Anteil mit 78,5 % annähernd so hoch ist wie im Revier.
"Die Arbeitslosenversicherung begrenzt sich damit auf einen besser gestellten, anteilig aber immer kleiner werdenden Kreis von Personen, die die Anwartschaftszeit und Rahmenfrist erfüllen und die ihre Arbeitslosigkeit zügig beenden", stellt der Professor ein Zweiklassensystem fest. "Demgegenüber werden die Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II materiell schlechter unterstützt und erwerben auch keine Anwartschaften in der Rentenversicherung. Ihnen werden zudem nur begrenzt arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bewilligt. Dabei haben sie anhaltend große Schwierigkeiten wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden", kritisiert Bäcker.
Hinweis für die Redaktionen:
Eine Grafik zu ausgewählten Städten in NRW können Sie unter
https://www.uni-due.de/imperia/md/images/samples/2014/bilderpressemitteilungen/hartz_iv-anteil_kommunen.jpg herunterladen
Weitere Analysen und ein Schaubild unter
http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV39_grafik_monat_01_2014.pdf
Mehr Informationen: Prof. Dr. Gerhard Bäcker, Tel. 0203/379-2573 oder 0177/5738596,
gerhard.baecker@uni-due.de
Redaktion: Claudia Braczko, Tel. 0170/8761608,
claudia.braczko@uni-due.de

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"Über das Arbeitslosengeld abgesichert zu sein, ist damit eher zur Ausnahme geworden, obwohl es eine Versicherungsleistung ist, für die man Beiträge gezahlt hat. Stattdessen ist es nun die Regel, dass Betroffene das fürsorgeförmige, bedürftigkeitsgeprüfte Arbeitslosengeld II erhalten und durch die Job-Centerbetreut werden", erläutert Prof. Dr. Gerhard Bäcker die Zahlen.
Seit 2005 ist der SGB II-, also der Hartz IV-Anteil bundesweit von 57 auf jetzt 67 Prozent gestiegen; in Nordrhein-Westfalen liegt er mit 73 Prozent überproportional hoch. Sechs Kommunen überschreiten die 80 Prozent: Duisburg (80,3 %), Herne (80,4 %), Dortmund (81,8 %), Essen (82,1 %), Gelsenkirchen (83,7 %) und Oberhausen (84,2 %). Lediglich Mönchengladbach ist die einzige Stadt außerhalb des Ruhrgebiets, in der der Hartz IV-Anteil mit 78,5 % annähernd so hoch ist wie im Revier.
"Die Arbeitslosenversicherung begrenzt sich damit auf einen besser gestellten, anteilig aber immer kleiner werdenden Kreis von Personen, die die Anwartschaftszeit und Rahmenfrist erfüllen und die ihre Arbeitslosigkeit zügig beenden", stellt der Professor ein Zweiklassensystem fest. "Demgegenüber werden die Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II materiell schlechter unterstützt und erwerben auch keine Anwartschaften in der Rentenversicherung. Ihnen werden zudem nur begrenzt arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bewilligt. Dabei haben sie anhaltend große Schwierigkeiten wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden", kritisiert Bäcker.
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Datum: 18.12.2014 - 18:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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