PresseKat - Böller und Raketen in der Silvesternacht: Im Zweifel haftet die Teilkasko

Böller und Raketen in der Silvesternacht: Im Zweifel haftet die Teilkasko

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Böller und Raketen in der Silvesternacht: Im Zweifel haftet die Teilkasko

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Werden Böller und Raketen in der Silvesternacht ordnungsgemäß abgefeuert, dann ist die Gefahr für Schäden am Auto relativ gering. Nach Ansicht der ADAC Experten verursacht eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Auto landet, meist keine Schäden. Das gilt selbst für Cabrios mit Stoffverdeck.

Feuerwerkskörper, die direkt auf oder gegen das Auto abgefeuert werden, können allerdings Schmauchspuren auf dem Lack zur Folge haben. Daher rät der Club Autofahrern, das Fahrzeug in der Silvesternacht am besten in ruhigen Seitenstraßen oder in einer Garage zu parken. Wer Chinaböller oder ähnliches abfeuert, sollte dies nicht in unmittelbarer Umgebung parkender Autos tun.

Kommt es dennoch zu Schäden, haftet in der Regel der "Absender" des Geschosses. Kann der Verantwortliche nicht ermittelt werden, erstattet die Teilkaskoversicherung Brand- und Explosionsschäden sowie kaputte Scheiben. Bei Vandalismus kommt die Vollkaskoversicherung auf.

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Datum: 15.12.2014 - 02:15 Uhr
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