(ots) -
Weihnachtszeit ist auch Reisezeit. Wer noch rechtzeitig vor dem
Silvestertrubel fliehen und sein Tier mitnehmen will, sollte daran
denken, dass ab dem 29. Dezember teilweise neue Bestimmungen für das
Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU gelten. Betroffen sind in
erster Linie Hunde und Katzen, aber auch Frettchen.
Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass Ihr Tier gechippt ist.
Tätowierungen sind nur dann zulässig, wenn diese gut lesbar sind und
noch vor dem 03. Juli 2011 angebracht wurden. Für
grenzüberschreitende Reisen ist die Kennzeichnung des Tieres ohnehin
Bedingung. Wichtig ist, dass Hund oder Katze auch in einem
Melderegister wie z.B. Tasso eingetragen sind. Sollte das Tier
tatsächlich entlaufen und später aufgegriffen werden, ist die
Zugehörigkeit dann anhand der gespeicherten Daten sehr schnell zu
ermitteln.
Wegen der angesprochenen Neuerungen muss man die Reisepläne nicht
über den Haufen werfen, denn Vieles ist auch gleich geblieben. So
müssen Hunde, Katzen und Frettchen nach wie vor eine gültige
Tollwutimpfung vorweisen und einen gültigen Heimtierpass im Gepäck
haben. Zwar gibt es ab dem 29.12. neue Heimtierpässe, aber alle bis
dahin ausgestellten Papiere behalten ihre uneingeschränkte Gültigkeit
und müssen nicht, auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt, gegen einen
neuen ausgetauscht werden.
Von außen betrachtet unterscheidet sich der neue Ausweis nicht vom
alten. Auf den Innenseiten muss der Tierarzt zukünftig einige Angaben
mehr eintragen, so beispielsweise seine eigenen Kontaktdaten. Der
Tierhalter muss diese Angaben durch seine Unterschrift bestätigen,
anschließend wird die Seite vom Tierarzt z.B. durch eine Laminierung
vor Fälschungen geschützt. Ähnlich ist mit den Impfaufklebern zu
verfahren. Aber auch hier gilt: Diese Dinge müssen in den alten
Ausweisen nicht nachträglich geändert werden.
Einige Neuerungen gelten für die Tollwutimpfung. So ist nun für
Reisen in der EU ein Mindestalter für die Tollwutimpfung von 12
Wochen vorgegeben. Für die Einreise von nicht gegen Tollwut geimpften
Jungtieren sind die Regelungen der jeweiligen Mitgliedstaaten zu
beachten. Ausnahmen können genehmigt werden für nicht geimpfte
weniger als 12 Wochen alte Welpen und für Jungtiere zwischen 12 und
16 Wochen, auch wenn deren Impfung weniger als 21 Tage vor
Reiseantritt zurückliegt. Voraussetzung ist, dass diese Tiere bis zum
Zeitpunkt der Reise keinen Kontakt zu wild lebenden Tieren hatten.
Ausnahmen sind auch möglich für Jungtiere, die noch von ihrer Mutter
abhängig sind, wenn sie in Begleitung ihrer Mutter reisen und das
Muttertier vor der Geburt entsprechend den Vorgaben der Verordnung
gegen Tollwut geimpft worden ist.
Am Ende die gute Nachricht für Züchter und Hundesportler: Bislang
war die Zahl der Tiere, die ohne besondere Auflagen mitgenommen
werden durften, auf fünf beschränkt. Diese Zahl kann nun
überschritten werden, wenn es sich um eine Reise zu Ausstellungen
oder Sportevents handelt und sofern die Tiere über sechs Monate alt
sind. Der Tierhalter sollte entsprechende Dokumente, die die
Teilnahme bestätigen, mit sich führen. Das eröffnet gerade in der
Winterzeit für Schlittenhunde ganz neue Reiseziele.
Wem das im Einzelnen zu kompliziert ist, sollte auf jeden Fall vor
Reiseantritt einen Tierarzt zu Rate ziehen und sich die Bestimmungen
erläutern lassen.
Hintergrundinformationen
Informationen zu den neuen Bestimmungen haben auch die
europäischen Tierärzteorganisationen FVE und FECAVA
zusammengestellt. Eine deutsche Fassung soll künftig ebenfalls
verfügbar sein, lag aber bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
http://ots.de/0qn31
Pressekontakt:
Bundesverband für Tiergesundheit e.V., Dr. Sabine Schüller,
Schwertberger Straße 14, 53177 Bonn, Tel. 0228/31 82 96,
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