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Deutsche Bauwirtschaft: "Arbeitsministerinüberzieht Bauwirtschaft mit Bürokratiemonster. Auszeichnungspflichten selbst noch bei Stundenverdiensten von 17 Euro!"

ID: 1148080

(ots) - "Wir fordern die Arbeitsministerin auf, den
Grenzwert von 4.500 Euro, ab dem keine Aufzeichnungspflicht der
Arbeitszeit mehr besteht, auf 2.200 Euro zu senken. Dieser Grenzwert
ist eine Frechheit, unterstellt er doch in Wahrheit einen
Mindeststundenverdienst von 17 Euro." Diese Forderung erhoben die
Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes,
Felix Pakleppa, und des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie,
Michael Knipper, im Vorfeld der Kabinettsitzung am kommenden
Mittwoch.

Laut Mindestlohngesetz sind Arbeitgeber bestimmter Branchen,
darunter auch die Bauwirtschaft, verpflichtet für ihre Angestellten,
schriftliche Aufzeichnungen über deren genauen Arbeitszeiten zu
führen und über zwei Jahre vorzuhalten, um nachweisen zu können, dass
die Angestellten den gesetzlichen Mindestlohn auch tatsächlich
erhalten haben.

Laut
"Mindestlohndokumentationspflichten-Einschränkungs-Verordnung"
(MiLodokEV), die die Umsetzung des Gesetzes in diesem Bereich regelt
und bereits nächste Woche im Kabinett verabschiedet werden soll,
sollen nur diejenigen Angestellten von der Dokumentationspflicht
ausgenommen sein, die monatlich mehr als 4.500 Euro verdienen.
Gleichzeitig müssen sie leitende Angestellte oder Geschäftsführer
sein. "Diese Hürde führt zu unverhältnismäßigen bürokratischen
Belastungen, da unsere Unternehmen für sämtliche Angestellten die
Arbeitszeit aufzeichnen müssen. Ein die Betriebe und die Angestellten
gleichermaßen drangsalierendes Bürokratie-Monster!" So Pakleppa. Das
Bundesarbeitsministerium rechnet in der Begründung der Verordnung mit
einem verdoppelten Mindestlohn von 17 Euro und kommt so auf den
Grenzwert von 4.500 Euro. "Selbst wenn man eine 50-Stunden-Woche
zugrunde legt, kommt man bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50
Euro nur auf einen Monatsverdienst von 1.840 Euro und bei einer




60-Stunden-Woche auch nur auf 2.210 Euro. Vor diesem Hintergrund ist
eine monatliche Verdienstgrenze auch unter Einbeziehung von
Überstunden von 2.200 Euro mehr als ausreichend. Bei diesem Grenzwert
ist das Überschreiten des Mindestlohns so gering, dass eine
Aufzeichnungspflicht überflüssig ist." Erläuterte Knipper die
Forderung der deutschen Bauwirtschaft.

"Bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Illegalität sollte sich
der Zoll um die wirklichen Probleme kümmern und nicht die Gehälter
von Sekretärinnen, Vorarbeitern und Polieren stundengenau überprüfen
müssen." So Pakleppa und Knipper abschließend.



Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein(at)zdb.de
www.zdb.de


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Datum: 12.12.2014 - 10:57 Uhr
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