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Sky Deutschland AG droht Ungemach: Premiere-Anleger machen Ansprüche wegen falscher Abonnentenzahlen geltend

ID: 114734

Die ersten Klagen wurden bereits im April eingereicht. Am 2. Oktober 2009 droht ein Teil der Ansprüche zu verjähren

(firmenpresse) - München, 01. September 2009. Der erst kürzlich von „Premiere“ in „Sky Deutschland“ um-benannte Bezahlfernsehsender hatte am 2. Oktober 2008 die Angaben zu seinen Abonnen-tenzahlen drastisch nach unten korrigiert. Daraufhin war der Kurs der im MDax notierten Ak-tie um mehr als 50% eingebrochen.

Bis dahin waren die Anleger aufgrund der Darstellung in den Börsenprospekten von mehr als 3 Mio. Abonnenten ausgegangen. „In den prospektierten Zahlen waren jedoch nicht nur re-guläre Abonnements mit einer Laufzeit von ein bis zwei Jahren, sondern auch bloße, zeitlich sehr eng begrenzte „Sehberechtigungen“ enthalten. Diese „Sehberechtigungen“ waren mit Abonnements nicht vergleichbar, sondern kosteten z.T. sogar mehr als sie einbrachten. In einem internen Vertriebsbericht hatte Premiere selbst solche „Sehberechtigungen“ mitunter auch als „kapitalvernichtend“ bezeichnet.“ meint Rechtsanwalt Franz Braun von der auf Kapi-talmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Die Börsenprospekte 2005 und 2007 sind nach Ansicht der Kanzlei CLLB deshalb mangel-haft. „Hinzu kommt ein Verstoß gegen § 15 WpHG“, erklärt Rechtsanwalt Braun. Die ersten Klagen wurden auch bereits im April 2009 eingereicht. Insbesondere Anleger, die im Rah-men der Kapitalerhöhung 2007 gezeichnet haben, verlangen, dass die Verluste ersetzt wer-den. „Aber auch Anleger, die bereits beim Börsengang 2005 gekauft haben, können mit Aus-sicht auf Erfolg Ansprüche anmelden.“ sagt der Jurist.

Ein Urteil gibt es noch nicht. Abwarten ist dennoch nicht angezeigt, meint Rechtsanwalt Braun: „Aufgrund der im Prospekthaftungsrecht relativ kurzen Verjährungsfristen sollte jeder Anleger möglichst umgehend prüfen lassen, ob auch für ihn Prospekthaftungsansprüche in Frage kommen. Einen ersten Stichtag für eine drohende Verjährung sehen wir zum 2. Okto-ber 2009. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen zwar nicht per se ausgeschlos-sen, der Zeitablauf verbessert die Aussichten aber auch nicht.“




Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.



PresseKontakt / Agentur:

Pressekontakt: RA Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstrasse 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: braun(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 01.09.2009 - 16:58 Uhr
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