PresseKat - Gläubigerversammlung der Golden Gate GmbH: Verluste bis zu 45 Prozent erwartet

Gläubigerversammlung der Golden Gate GmbH: Verluste bis zu 45 Prozent erwartet

ID: 1142859

München, 01. Dezember 2014. Die Immobilienentwicklungsgesellschaft Golden Gate hat am 28.11.2014 ihre Gläubigerversammlung durchgeführt. Beschlüsse konnten hierbei allerdings nicht gefasst werden, weil die erforderliche Beteiligungsquote nicht erreicht werden konnte. Zuvor hatte die Gesellschaft Anfang November Insolvenz anmelden müssen.

(firmenpresse) - Von der Insolvenz betroffen sind insbesondere die Anleihegläubiger der Golden Gate GmbH. Die Gesellschaft hatte im Dezember 2011 Schuldverschreibungen mit einem Volumen von 30 Millionen Euro emittiert (ISIN DE000A1KQXX), um mit den eingesammelten Geldern u.a. die Grundstücksgeschäfte zu finanzieren.

Wie der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Axel Bierbach nun erläuterte, gehe er zurzeit von einer Insolvenzmasse von ungefähr 20 Millionen Euro aus. Hinsichtlich der Patronatserklärung des Herrn Rampold sei festzustellen, dass diese nicht gegenüber den Anleihegläubigern, sondern gegenüber der Gesellschaft selbst abgegeben worden sei. Darüber hinaus sehe das der Partonatserklärung zugrunde liegende Vermögensverzeichnis zwar ein Vermögen von ca. 50 Millionen Euro vor – effektiv könne aber aufgrund der Forderungen anderer Gläubiger gerade einmal ein Wertansatz in Höhe von 3 Millionen Euro berechnet werden.

„Dies führt dazu, dass die Anleiheverbindlichkeiten in Höhe von 30 Millionen Euro nicht ausreichend bedient werden können, sodass nach aktueller Schätzung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzquote i.H.v. 50 – 78 Prozent auszugehen ist“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich.

CLLB Rechtsanwälte bereiten daher Schadensersatzansprüche gegen solvente Anspruchsgegner vor. Insbesondere Prospektverantwortliche kommen hier in Betracht, da der Emissionsprospekt wegen der fraglichen Solvenz der Patronatserklärung fehlerhaft sein könnte.

„Somit können nach unserer Bewertung Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung bestehen. Denn einem Verkaufsprospekt kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass der Prospekt, in dem die Anleihe vorgestellt wird, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären muss. Kommt er dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Prospektverantwortlichen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anleihe und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“





Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.

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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Pressekontakt: Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: luber(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 02.12.2014 - 09:27 Uhr
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