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2015: mehr Schutz, mehr Service, mehr Sanktionen / Im neuen Jahr jede MengeÄnderungen für Autofahrer und Reisende im In- und Ausland

ID: 1141616

(ots) - Mehr Verbraucherschutz, weniger Bürokratie, mehr
Service - aber auch mehr Sanktionen und höhere Bußgelder: Auch im
neuen Jahr treten im In- und Ausland wieder etliche Neuerungen für
Verkehrsteilnehmer und Reisende in Kraft. Der ADAC hat die
wichtigsten Änderungen für 2015 zusammengestellt:

- Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortwechsel: Zum 1. Januar 2015 wird
die "Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Umzug"
aufgehoben. Das bedeutet: Innerhalb Deutschlands können Autofahrer
künftig bei einem Wohnortwechsel das Kennzeichen des "alten"
Wohnortes behalten. Erst bei einer Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs
muss bei der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichnen des "neuen"
Wohnortes beantragt werden.

- Online-Abmeldung von Fahrzeugen: Wer ab 2015 ein Fahrzeug
anmeldet und damit einen neuen Fahrzeugschein erhält, kann sich bei
einer künftigen Abmeldung den Gang zur Kfz-Zulassungsstelle sparen.
Durch das Freirubbeln verdeckter Felder auf den Kennzeichen und im
Fahrzeugschein werden Codes sichtbar, die ins Internet eingegeben
werden und so das Fahrzeug abmelden. Erst ab 2016 ist auch die
Wiederzulassung online möglich. Wer das nicht will, geht weiter aufs
Amt.

- Modellversuch section control: Ab Frühjahr 2015 plant
Niedersachsen den ersten bundesweiten Pilotversuch für
"Strecken-Radar", im Fachjargon auch "section control" genannt. Bei
diesem Modellprojekt wird das Tempo auf längeren Streckenabschnitten
gemessen - im konkreten Fall auf der B6 auf einem drei Kilometer
langen Abschnitt. Jedes Fahrzeug wird zu Beginn sowie am Ende der
Radarstrecke elektronisch erfasst. Daraus wird die durchschnittlich
gefahrene Geschwindigkeit errechnet. Bei Tempoverstößen gibt es ein
Frontfoto.

- Vorfahrt für Elektrofahrzeuge und Carsharing: Ab Mitte 2015
sollen Elektrofahrzeuge und Teilnehmer von Carsharing-Projekten




Vorteile im Straßenverkehr erhalten. Wer auf Strom zur Fortbewegung
setzt, soll bevorzugt parken und ausgewiesene Busspuren benutzen
dürfen. Für Carsharing-Projekte sind kostenlose Sonderparkplätze
geplant.

- Vignettenpreise in Österreich steigen: Die Preise für Vignetten
werden in Österreich an den Verbraucherpreisindex angepasst - und
damit um 2,1 Prozent teurer. Das bedeutet für 2015: Die
Pkw-Jahresvignette kostet neu 84,40 Euro (bisher 82,70), die
Zwei-Monats-Vignette neu 25,30 Euro (bisher 24,80), die
Zehn-Tages-Vignette neu 8,70 Euro (bisher 8,50). Angehoben werden
auch die Preise für die Motorrad-Vignetten.

- Alternative Streitbeilegung: Spätestens ab 9. Juli 2015 soll es
in allen EU-Mitgliedsstaaten außergerichtliche
Streitbeilegungsstellen geben. Sie stehen bei innerstaatlichen sowie
grenzüberschreitenden Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und
Unternehmern zur Verfügung - etwa bei Streitigkeiten aus dem Kauf von
Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen.

- Gerichtsurteile europaweit unbürokratischer vollstreckbar: Ab
10. Januar 2015 werden Entscheidungen nationaler Gerichte in allen
anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht nur anerkannt, sondern auch
vollstreckt - ohne dass es einer zusätzlichen Vollstreckbarerklärung
bedarf. Gleiches gilt im Grundsatz auch für öffentliche Urkunden und
gerichtliche Vergleiche.

- eCall: Im Lauf des kommenden Jahres soll die Verordnung für das
automatische Notrufsystem eCall verabschiedet werden. Darin ist als
Einführungstermin der 1. Oktober 2017 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt
müssen sukzessive alle in der EU verkauften neuen Modelle von Pkw und
leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit
dem automatischen Notrufsystem ausgerüstet werden. eCall löst bei
einem schweren Unfall automatisch die europaweit einheitliche
Notfallnummer 112 aus und übermittelt den Standort des Fahrzeugs an
die nächstliegende Notrufzentrale.

- Neue Marktwächter: Das Bundesverbraucherschutzministerium
finanziert künftig die Marktwächter Finanzmarkt und Digitale Welt.
Gemeinsam mit den Verbraucherzentralen wird der Verbraucherzentrale
Bundesverband (VZBV) ab Februar 2015 die Märkte beobachten, um
frühzeitig Missstände aufzudecken. Kostenfallen im Internet,
verbotene Werbeanrufe und das Thema Datenklau sollen so schneller
entlarvt werden und ein Frühwarnsystem die Verbraucher rechtzeitig
aufklären.

- Neue Sanktionen bei Verkehrsverstößen im Ausland:
Großbritannien: Zum 2. März 2015 werden sehr niedrige Grenzwerte für
Drogen wie Cannabis, Kokain oder Ecstasy eingeführt. Als Geldstrafe
sind bis zu 5 000 Pfund und/oder eine Haftstrafe bis zu sechs Monaten
vorgesehen. Zudem wird die Fahrerlaubnis für mindestens zwölf Monate
entzogen.

Italien: Zum 1. Januar werden die Bußgelder für Verstöße im
Straßenverkehr dem aktuellen Lebenshaltungskostenindex angepasst -
und damit um ein Prozent teurer. Zudem treten 2015 - voraussichtlich
Mitte des Jahres - unter anderem folgende neue Regelungen in Kraft:

- Lebenslanger Führerscheinentzug bei sehr schweren
Verkehrsverstößen wie z.B. Verursachung eines Unfalls mit
Todesfolge unter Alkohol- und Drogeneinfluss

- Einführung von "Rosa Parkzonen" für schwangere Frauen oder
Frauen mit Kleinkindern

- Roller und Kleinkrafträder mit einem Hubraum über 120
Kubikzentimeter dürfen künftig auch auf Autobahnen fahren

- Parkbußen bei Parkzeitüberschreitung: Die Höhe der Buße soll
sich künftig an der Dauer der Parkzeitüberschreitung orientieren

- Fahrräder, Kleinkrafträder und Motorräder dürfen künftig auch
für Busse reservierte Fahrspuren benutzen Schweiz: Ab 1. Januar 2015
wird der obligatorische Rückgriff der Kfz-Haftpflichtversicherungen
bei Schäden, die in angetrunkenem, fahrunfähigem Zustand oder durch
zu hohe Geschwindigkeit verursacht wurden, eingeführt. Rückgriff
genommen wird auf die Person, die den Unfall verursacht hat. Der
Umfang richtet sich nach dem Verschulden und der finanziellen
Leistungsfähigkeit dieser Person.

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Jochen Oesterle
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
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Tel.:(089) 7676-3474
Jochen.Oesterle(at)adac.de


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Datum: 28.11.2014 - 09:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Auto & Verkehr



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