Rundfunkrat prüft Telemedienkonzepte des hr
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Frankfurt, 28. August 2009: Der Drei-Stufen-Test-Ausschuss des Rundfunkrats des Hessischen Rundfunks hat in dieser Woche mit den Beratungen zu den Telemedienkonzepten und den Stellungnahmen Dritter begonnen. Zu den von hr-Intendant Helmut Reitze Anfang Juni eingereichten Konzepten zu hr-online.de, boerse.ARD.de und hr-text erreichten den Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks fristgerecht insgesamt 39 Stellungnahmen Dritter, unter anderem vom Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Eine weitere Stellungnahme des VPRT zu den ARD-Online-Angeboten kam nach Ablauf der Frist, wird aber vom Rundfunkrat der Sache nach in seine Beratungen mit einbezogen.
Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verpflichtet den Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks, neue, bestehende oder veränderte Telemedien einem Drei-Stufen-Test zu unterziehen. Dabei hat der Rundfunkrat unter anderem ein Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen in Auftrag zu geben. Dieses wird derzeit von der Firma PricewaterhouseCoopers Deutschland (PwC) erstellt.
Heiner Klaus
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