PresseKat - Qualitätskontrolle beim Energiebezug:

Qualitätskontrolle beim Energiebezug:

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Prüfung von Produktgüte und Lieferkonditionen

(firmenpresse) - sup.- Eine lückenlose Qualitätskontrolle der eigenen Waren oder Dienstleistungen ist für jedes Unternehmen der beste Schutz vor Kundenbeschwerden und Vertrauensverlust. Auch die Produkte von Zulieferern werden in den meisten Betrieben regelmäßig überprüft, damit keine fehlerhaften Komponenten in die Fertigung gelangen. Die Identifizierung von Ausschussware bzw. von Lieferungen, die nicht den Qualitätsvorgaben entsprechen, gestaltet sich jedoch in einem speziellen Fall schwierig: Wenn die Energie für Prozesswärme bzw. für die Beheizung von Betriebsgebäuden per Tankwagen angeliefert wird, hat kaum eine Firma geeignete Mittel zur Analyse der Produktgüte. Ob beispielsweise die chemische Zusammensetzung eines Brennstoffs der vertraglich vereinbarten Qualität entspricht, bleibt ebenso Vertrauenssache wie die Frage, ob Abrechnung und Liefermenge übereinstimmen. Denn auch der technische Zustand der Mess- und Befüllanlagen am Lieferfahrzeug entzieht sich der Kontrolle des Abnehmers.

Diese Lücken in der Qualitätskontrolle, die natürlich auch finanzielle Risiken für die betriebliche Kalkulation bergen, lassen sich jedoch schließen: Wenn als Energiedienstleister ein Anbieter mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) gewählt wird, dann haben sich bereits im Vorfeld der Lieferung kompetente Sachverständige um die erforderlichen Überprüfungen gekümmert. Diese Profis werden tätig, sobald ein Energiehändler die Teilnahme an diesem bundesweiten Qualitätssicherungs-System beantragt. Gewissermaßen in Stellvertretung der Energiekunden nehmen die Gutachter das Liefer-Unternehmen, seine Lager, Sicherheitsstandards und Verwaltungsabläufe sowie den Fuhrpark unter die Lupe. Ganz genau geachtet wird dabei auf die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Liefertechnik und auf die Einhaltung der Eichbestimmungen für die Mengenzähler. Technische Störungen oder eventuelle Manipulationen an den Fahrzeugen wären natürlich ein K.-o.-Kriterium für die Gütezeichen-Vergabe. Und selbstverständlich analysieren die Kontrolleure bei ihren unangemeldeten Besuchen auch die Produktgüte sämtlicher angebotenen Brennstoffsorten. Lieferanten, die dieses Prüfverfahren ohne Beanstandungen absolviert haben, lassen sich im Internet unter www.guetezeichen-energiehandel.de abrufen.



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Datum: 24.11.2014 - 11:05 Uhr
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