Die Möglichkeit des Streiks als Teil der Tarifautonomie und der sozialen Marktwirtschaft ist für Arbeitnehmer und Gewerkschaften ein wichtiges Recht, das aber zugleich zum verantwortungsvollen Umgang damit verpflichtet. Der Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE-DFK vermisst aktuell bei Sparten-gewerkschaften wie GDL und Vereinigung Cockpit diese Verant-wortung und fordert als Reaktion darauf eine Korrektur des Streik-rechts.
(firmenpresse) - „Heute können selbst Kleinstgewerkschaften in einer quasi Mono-polstellung ihr Streikrecht missbrauchen und schaden so den Un-ternehmen und den Mitarbeitern. Dazu kommen die volkswirt-schaftlichen Schäden, die sich allein durch die GDL- und Cockpit-Streiks inzwischen auf mehr als 200 Millionen Euro summieren. Genauso schwerwiegend ist aber, dass dadurch die gesellschaftli-che Akzeptanz von Tarif- und Streikrecht sowie der Gewerkschaf-ten allgemein leidet. Das Verhalten von GDL und Cockpit ist ein zumindest fahrlässiger Umgang mit den Errungenschaften der sozialen Marktwirtschaft“, sagt FÜHRUNGSKRÄFTE-Vorstand Dr. Ulrich Goldschmidt. Deshalb hält der Verband der Führungskräfte eine Korrektur des deutschen Streikrechts für unabdingbar. „Wir kennen aus der betrieblichen Mitbestimmung das Instrument der Einigungsstelle, das sich bei Konflikten um den Abschluss von Betriebsvereinbarungen seit Jahrzehnten als Konfliktlösungsme-chanismus bewährt hat. Ergänzend zum freiwilligen Schlichtungs-verfahren sollte deshalb auch bei Tarifkonflikten zwingend ein ta-rifliches Einigungsstellenverfahren mit abschließender Entschei-dungskompetenz eingeführt werden“, schlägt Goldschmidt vor.