PresseKat - BGH bestätigt Rückforderungsanspruch des Kreditnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbei

BGH bestätigt Rückforderungsanspruch des Kreditnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten

ID: 1129803

(firmenpresse) - (NL/8451656922) Berlin, 29. Oktober 2014 - Der BGH hat am 28.10.2014 nunmehr bestätigt, dass dem Kreditnehmer bei unwirksam formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten ein Rückforderungsanspruch gegenüber der Bank gerichtet auf Erstattung der Bearbeitungsgebühr zusteht und dass nur solche Rückforderungsansprüche verjährt sind, die vor dem Jahr 2004 oder aber im Jahr 2004 vor mehr als zehn Jahren entstanden sind.

Aufgrund der aktuellen Entscheidungen des BGH vom 28.10.2014 ist nunmehr Eile geboten, denn es besteht die Gefahr, dass etwaige Ansprüche mit Ablauf des 31.12.2014 verjähren. Betroffene Anleger, die gegenüber einer Bank Bearbeitungsgebühren entrichtet haben, sollten daher schnellst möglich einen auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt konsultieren, damit dieser prüft, ob dem jeweiligen Anleger ein Rückforderungsanspruch gegenüber der Bank zusteht und ggf. verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden können.



Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Diese Pressemitteilung wurde im Auftrag übermittelt. Für den Inhalt ist allein das berichtende Unternehmen verantwortlich.



PresseKontakt / Agentur:

CLLB Rechtsanwälte
Hendrik Bombosch
Dircksenstr. 47
10178 Berlin
kanzlei(at)cllb.de
030/28878960
www.cllb.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Aktuelle News zu Branchenportal24.de nexum launcht Coop Website zu neuer Disney Sammelbild-Kampagne
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 03.11.2014 - 11:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1129803
Anzahl Zeichen: 973

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Hendrik Bombosch
Stadt:

Berlin


Telefon: 030/28878960

Kategorie:

Sonstiges



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH bestätigt Rückforderungsanspruch des Kreditnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

POC- Personalkarussell dreht sich ...

Berlin, 25.10.2017- Anleger sind verunsichert, da der von der neuen Geschäftsführung der POC eingesetzte Erdölexperte, der in Kanada das operative Geschäft leiten sollte, die Gesellschaft zum Jahresende „einvernehmlich“ verlässt. Nach Angabe ...

MBB Clean Energy AG: Insolvenzverfahren eröffnet ...

München, 23.08.2017 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin mitteilt, hat das Amtsgericht München am 16.08.2017 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBB Clean ...

Alle Meldungen von CLLB Rechtsanwälte