Das sollten Sie Wissen:
Wie Versicherungen sich um Zahlungen an Unfallgeschädigte drücken. Trotz zahlreicher BGH-Urteile wenden Versicherungen noch immer ihre eigenen Regulierungen an.
(firmenpresse) - Als Kfz Gutachter habe ich täglich mit Unfallregulierungen aller Versicherungen zu tun. Nur wenige akzeptieren ihre Zahlungspflicht an den Geschädigten. Oftmals werden ungerechtfertigte Kürzungen vorgenommen, meist kommentarlos. Es wird darauf vertraut das der Geschädigte wegen 200,00 € oder 300,-- € nichts unternimmt. Für den Regulierer kommen da schnell Millionen zusammen.
Man kann ja verstehen, eine Versicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen und daher nur seinen Aktionären verpflichtet, nicht aber dem Unfallopfer.
Seit geraumer Zeit wurde bekannt das Sachbearbeiter " Prämien " erhalten wenn sie dem Unternehmen Geld ersparen. So mancher Sachbearbeiter ist das wohl schnell einmal übereifrig haben wir den Eindruck.
Wenn sie bei einer Versicherung irgendeine Auskunft verlangen werden sie schriftlich nichts bekommen mit dem Hinweis " aus datenrechtlichen Gründen geben wir keine Auskunft ".
Was aber mit den Daten aus dem Gutachten des Unfallgeschädigten geschieht ist schon
skandalös. Das Gutachten wird externen " Prüforganisationen " zur Auswertung zugereicht mit dem Ziel Kürzungen vornehmen zu lassen. Natürlich ist auch sofort ein Verweis auf eine dem Regulierer genehme Werkstatt aufgeführt.
Muß man sich das gefallen
lassen ?- ich denke NEIN.
Eine kleine Bemerkung einen Rechtsanwalt einzuschalten kan da Wunder wirken.
Zitat eines Richtes Amtgericht Dortmund vom 29.06.2009
" Entgegen der Auffassung der Beklagten ( Versicherung ) ist nach Auffassung des seit fast 30 Jahren mit Verkehrsunfallhaftpflichtfragen befassten Richters jeder Unfallgeschädigte gut beraten, die Regulierung von Anfang an an die Hand eines erfahrenen Rechtsanwalts zu geben, da die Haftpflichversicherer bei einer Schadenregulierung inzwischen geradezu systematsch fast jede übliche Schadenposition in zahlreichen Zivilprozessen zum Gegenstand umfangreicher Auseinandersetzungen machen, muss auch der geschäfterfahrenen Geschädigte stets auf der Hut sein und befürchten, dass eine Schadensposition, die noch gestern anerkann worden wäre, von der gegnerischen Versicherung jetzt nicht mehr akzeptiert wird ". Zitat Ende.
Fazit : Machen Sie ACHTUNG wenn die Versicherung mit der Regulierung unnötig schlammt. Denken Sie daran es geht um Ihr Geld.
SV-Büro Gerd Hoehne Berlin
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