PresseKat - Keine Umsetzung von BFH-Urteilen bei der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen

Keine Umsetzung von BFH-Urteilen bei der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen

ID: 1123837

Urteile des Bundesfinanzhofs werden von der Finanzverwaltung oft nicht umgesetzt. Für Unternehmen können damit erhebliche Nachteile verbunden sein, wie am Beispiel der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen deutlich wird.

(PresseBox) - Wenn bei Betriebsveranstaltungen die Freigrenze von 110 Euro je Mitarbeiter überschritten wird, fällt laut Bundesfinanzhof (BFH) dabei nicht unbedingt Lohnsteuer an. In zwei Urteilen behielt der BFH in München diese Grenze zwar bei ? ein erheblicher Teil der Ausgaben zählt aber nicht mehr mit (Az: VI R 94/10). Zudem sind begleitende Angehörige nicht mehr dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnen (Az: VI R 7/11).
Hintergrund: In einem Revisionsverfahren hat der BFH entschieden, dass nur solche Kosten des Arbeitgebers in die Prüfung der Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen einzubeziehen seien, die dem Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil bescheren, also vor allem Speisen, Getränke, Musik- und ähnliche Darbietungen. Aufwendungen, die gewissermaßen die Ausgestaltung einer Betriebsveranstaltung betreffen, zum Beispiel Kosten für Buchhaltung, für den Eventmanager oder für die Ausschmückung des Festsaals, seien nicht zu berücksichtigen. Außerdem entschied der BFH, dass der auf Begleitpersonen des Arbeitnehmers entfallende Kostenanteil bei der Berechnung der Freigrenze von 110 Euro dem Mitarbeiter nicht mehr zuzurechnen sei.
Allerdings hat die Sache einen Haken, denn die Finanzverwaltung entschloss sich dazu, diese BFH-Urteile zur Berechnung der 110-Euro-Freigrenze nicht anzuwenden und sie nicht im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen. Doch die Unternehmen sollten sich davon nicht beeindrucken lassen und die BFH-Urteile trotzdem umsetzen! Die Karten werden ab 2015 ohnedies neu gemischt.
Ab 1. Januar nächsten Jahres gelten 150 Euro je Mitarbeiter als neue Freigrenze, allerdings einschließlich der Aufwendungen für Begleitpersonen. Eventuell erfasst diese gesetzliche Neuerung auch noch das Jahr 2014.

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 4.500 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen. Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gewährleistet, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.




www.ecovis.com

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 4.500 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen. Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gewährleistet, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.
www.ecovis.com



drucken  als PDF  an Freund senden  OPERA? Small Open Educational Resources Award 2015 Schwedisches Liebesspielzeug auch endlich in deutschen Apotheken
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 20.10.2014 - 13:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1123837
Anzahl Zeichen: 2934

Kontakt-Informationen:
Stadt:

München



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Keine Umsetzung von BFH-Urteilen bei der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Betriebskosten:Ärger mit dem Mieter vermeiden ...

Bei der Vermietung von Wohnimmobilien kommt es immer wieder zu Streitigkeiten rund um die Abrechnung der Betriebskosten. Ulrich Schlamminger, Rechtsanwalt bei Ecovis in Weiden, erläutert, worauf Eigentümer achten sollten. Herr Schlamminger, welche ...

Drei Fragen zur Beschäftigung von Migranten ...

Die Erfahrungen von Arbeitgebern mit der Beschäftigung von Migranten sind gut. Im Kurzinterview erklärt Steuerberater Ernst Knop, warum. Welche Erfahrungen haben Unternehmen aus Ihrem Mandantenkreis mit der Beschäftigung von Flüchtlingen gemacht? ...

Alle Meldungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft