PresseKat - GBH vermittelt ab sofort auch Verträge des „Zukunftsfonds Druck, Medien und Papier“

GBH vermittelt ab sofort auch Verträge des „Zukunftsfonds Druck, Medien und Papier“

ID: 1119020

Die Gayen & Berns • Homann GmbH, Versicherungsmakler mit besonderem Fokus auf die Druck- und Medienbranche, baut ihr branchenbezogenes Leistungsspektrum weiter aus. Ab sofort vermittelt der erfolgreiche Anbieter der GBH-Medien-Police® auch Verträge, die im Zusammenhang mit dem „Zukunftsfonds Druck, Medien und Papier“ stehen. Das heißt: Der Makler berät über sein Tochterunternehmen GBH Finanz- und Vorsorgeberatung GmbH Druck- und Medienunternehmen in ganz Deutschland in Fragen der betrieblichen Altersversorgung. Hierzu ist er ausdrücklich zertifiziert worden. Das Branchenmodell wurde vom Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm), dem Hauptverband der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie e.V. (HPV) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gemeinsam mit der HDI Lebensversicherung AG entwickelt. Bis heute sind dem „Zukunftsfonds Druck, Medien und Papier“ rund 1.100 Unternehmen beigetreten, ca. 12.000 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben entsprechende Altersvorsorgeverträge abgeschlossen. Gemessen an der Zahl der potentiellen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist der Durchdringungsgrad damit noch erschreckend gering. Denn eines steht fest: Die gesetzliche Rente reicht für ein sorgenfreies Leben im Alter nicht aus.

(firmenpresse) - Anlass, den „Zukunftsfonds Druck, Medien und Papier“ ins Leben zu rufen, war im Jahr 2002 die Neufassung des Betriebsrentengesetzes. Laut §1a Betriebsrentengesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Umwandlung von Entgelt bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zu ermöglichen. Die Wahl des Anbieters sowie des Durchführungsweges obliegt dem Arbeitgeber.

Die Branche „Druck, Medien und Papier“ hat in Kooperation mit der HDI Lebensversicherung AG eine Branchenlösung geschaffen, die für alle Mitarbeiter Sonderkonditionen in Form von reduzierten Kosten und somit höheren Leistungen bereithält.

Das Beratungshaus GBH wurde zertifiziert und mit der fachlichen Betreuung sowie Dokumentation beauftragt. Arbeitgeber können die Dienstleistung von GBH nutzen, die Haftung diesbezüglich minimieren sowie die fachliche Beratung ihrer Mitarbeiter gewährleisten.


Die Tarifvertragsparteien einigten sich darauf, zwei „ideale Durchführungswege“ anzubieten. Neben der sogenannten Direktversicherung zählt hierzu das als „Riester-Rente“ bekannte Ansparmodell.


Direktversicherung/Entgeltumwandlung

In der betrieblichen Altersversorgung richtet der Arbeitgeber in der Regel eine Direktversicherung in Höhe des Beitrages ein, auf den der Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung verzichtet.
Der Vorteil für den Arbeitnehmer besteht, vorbehaltlich gesetzlicher Höchstgrenzen, in der Ersparnis der Lohnsteuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge.
Dies führt oftmals zu einer Förderung in Höhe von ca. 50 %. Auch der Arbeitgeber spart i.d.R. einen erheblichen Teil der Sozialabgaben.
Die Direktversicherung ist eine unbürokratische und unkomplizierte Form der betrieblichen Versorgung von Mitarbeitern, die verschiedene moderne Ausgestaltungen ermöglicht.
Grundprinzip ist hier stets die Absicherung der eingezahlten Beiträge als Minimum und die Maximierung der Rendite, um die Lücken im System der gesetzlichen Rentenversorgung zu minimieren.





Riester-Rente

Eine private Form der Altersvorsorge ist die nach §10 a EStG geförderte Riester-Rente. Diese kann ebenfalls von Mitarbeitern der Branche zu Sonderkonditionen genutzt werden.
Der wesentliche Unterschied besteht in der Zahlung aus dem Nettogehalt. Die Förderung erfolgt über die Zulagen und/oder den Steuerspareffekt.
Die staatliche Zulage für einen Alleinstehenden mit einem Kind beträgt z.B. 454 € pro Jahr, die zusätzlich zum Eigenbeitrag des Versicherten zur Altersvorsorge zur Verfügung stehen.
Hat der Mitarbeiter zwei Kinder, erhöht sich diese Zulage bereits auf 754 € pro Jahr. Zusätzlich ist eine Förderung über die Erstattung der Einkommenssteuer möglich.

Weiterer Schritt für GBH

Aktuell betreut GBH mehrere hundert Druck- und Medienunternehmen. Für Wolfgang Ossenbrüggen, Leiter des Bereiches GBH-Medien-Police®, ist die Erweiterung der Beratungs- und Vertriebstätigkeit ein wichtiger neuer Kundenservice. „Hiermit wollen wir auch unserer sozialen Verantwortung Rechnung tragen und dabei helfen, Rentenlücken zu mildern.“


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Gegründet 1899, gehört Gayen & Berns ∙ Homann GmbH mit über 220 Mitarbeitern an 13 Standorten zu den wenigen noch inhabergeführten, großen und unabhängigen Versiche¬rungsmaklern in Deutschland. Seit mehr als zehn Jahren bietet das Unternehmen die GBH-Medien-Police® für Druck- und Medienunternehmen an. In einer Police sind darin alle relevanten Absicherungen wie z.B. Elementarschäden, Maschinenbruch, Elektronik- und Produktionsausfall für Unternehmen der Druck- und Medienbranche enthalten.



Leseranfragen:

Text-professionell Jürgen Rönsch
Harkortstraße 24
48163 Münster
Tel: 0177 5919682
roensch(at)text-professionell.de



PresseKontakt / Agentur:

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Bereitgestellt von Benutzer: pressandmore
Datum: 08.10.2014 - 18:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 08.10.2014

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