PresseKat - BDY kritisiert Vorgehen der Zentralen Prüfstelle Prävention. Wann ist Yoga Gesundheitsvorsorge?

BDY kritisiert Vorgehen der Zentralen Prüfstelle Prävention. Wann ist Yoga Gesundheitsvorsorge?

ID: 1118445

Wie lässt sich die Qualität eines Yogakurses messen? Wann ist ein Yogakurs so wirksam, dass er von den Krankenkassen als Präventionsmaßnahme bezuschusst wird?

(firmenpresse) - Göttingen,7.10.2014. Fragen rund um die Qualität des Yogaunterrichts beschäftigen den Berufsverband der Yogalehrenden (BDY), der knapp 4.000 Yogalehrer in Deutschland vertritt, zurzeit sehr intensiv.

Anfang 2014 haben zahlreiche Krankenkassen die "Zentrale Prüfstelle Prävention" (ZPP) ins Leben gerufen, die für jedes Kursangebot im Bereich der Gesundheitsvorsorge entscheiden kann, ob die Kursgebühr ganz oder teilweise erstattet wird.

Zeit für eine Bilanz nach den ersten neun Monaten: Bei der jüngsten Mitgliederversammlung des BDY berichteten viele Yogalehrer von ihren Erfahrungen mit der ZPP. Erstaunliche Unterschiede kamen dabei zutage: Während ein Kurskonzept im Süden der Republik als nicht unterstützenswert eingestuft wurde, erhielt ein vergleichbarer Kurs im Norden problemlos die Zusage, gefördert zu werden. Die Anforderungen an das einzureichende Material variierten beträchtlich. Kursanbieter, die teilweise jahrelang von vielen Krankenkassen anerkannt waren und erfolgreich gearbeitet haben, scheinen plötzlich den Maßstäben nicht mehr zu entsprechen.
Schon vor der Gründung der ZPP waren nach Ansicht des BDY einige Einschätzungen verschiedener Krankenkassen zweifelhaft. So werde Yoga als Entspannungsverfahren derzeit anerkannt, nicht jedoch als "Bewegungsprogramm zur Reduzierung gesundheitlicher Risiken". Dabei ist die heilsame Wirkung des Yoga zum Beispiel bei Rückenschmerzen längst wissenschaftlich erwiesen.

Massive Kritik übt der BDY an dem in den Präventionsleitlinien vorgeschriebenen "Grundberuf". Die vierjährige umfassende Yogalehrausbildung des BDY sei eine ausreichende Voraussetzung, um präventiv wirksame Yogakurse zu geben, so die Vorsitzende des BDY, Angelika Beßler. Derzeit muss ein Yogalehrer einen medizinischen oder pädagogischen Grundberuf (zum Beispiel Arzthelferin) haben, um den Kriterien der ZPP zu entsprechen. Gut ausgebildete und langjährige erfahrene Yogalehrer, deren erster Beruf nicht in diese Kategorie fällt, werden richtliniengemäß nicht gefördert. Der BDY setzt sich auf politischer Ebene verstärkt dafür ein, dass eine fundierte Yogalehrausbildung als Voraussetzung ausreichend ist.





Der Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland vertritt seit 1967 die Interessen von Yogalehrenden in Politik und Gesellschaft. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit besteht in der Sicherung und Verbesserung der Qualität von Unterricht und Ausbildung von Yogalehrerinnen und Yogalehrern in Deutschland.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Stärke des BDY - Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. ist die Vielfalt seiner über 3600 Mitglieder. Unter dem gemeinsamen Dach des Berufsverbandes versammeln sich seit fast 50 Jahren neben- und hauptberufliche Yogalehrende. Auf Basis gemeinsamer berufsethischer Richtlinien arbeitet der BDY bis heute als einziger Berufsverband traditions- und stilübergreifend. Ein wesentlicher Schwerpunkt in der gemeinsamen Arbeit ist die Sicherung und Verbesserung der Qualität von Unterricht und Ausbildung. Der BDY kooperiert bundesweit an rund 40 Standorten mit BDY-anerkannten Yogalehrausbildungsschulen. Weiterführende Informationen finden sich zum Thema Yoga, Yogalehrerausbildung BDY/EYU.




Leseranfragen:

Bürgerstraße 44, 37073 Göttingen



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Neue Westfälische (Bielefeld): Präses Kurschus kritisiert NRW-Flüchtlingspolitik Lange/Sendker: Verkehrspolitiker setzen richtige Schwerpunkte
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 08.10.2014 - 09:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1118445
Anzahl Zeichen: 2686

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Göttingen


Telefon: 0551/797744-0

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BDY kritisiert Vorgehen der Zentralen Prüfstelle Prävention. Wann ist Yoga Gesundheitsvorsorge?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BDY ? Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Krankenkassen ignorieren präventiven Nutzen von Yoga ...

Denn für die Anerkennung eines zuschussfähigen Yoga-Angebots durch die Prüfstelle bedarf es trotz mehrjähriger Yoga-Lehrausbildung einer beruflichen Zusatzqualifikation. Zahlreiche Yoga-Angebote bleiben somit ohne Anerkennung. Seit Beginn des ...

Neue Besetzung der BDY Geschäftsführung ...

(Göttingen) - Der Vorstand des Berufsverbandes der Yogalehrenden in Deutschland e. V. (BDY) hat den Geschäftsführer der Meilenstein! Beratungskanzlei Dirk Günther beauftragt, die Geschäftsführung des Verbandes ab dem 15. Oktober 2013 für ein J ...

Alle Meldungen von BDY ? Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V.