(ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden,
dass die BILD-Berichterstattung zur sogenannten Speer-Affäre von
Beginn an rechtmäßig war. In dem Karlsruher Urteil heißt es, die
Informationen hätten "einen Missstand von erheblichem Gewicht"
offenbart, "an dessen Aufdeckung ein überragendes öffentliches
Interesse" bestand. Zugleich hob der BGH die Urteile der Vorinstanzen
in Berlin auf.
BILD hatte im September 2010 aufgedeckt, dass der damalige
Brandenburger Innenminister Rainer Speer (SPD) bewusst jahrelang
keinen Unterhalt für sein außereheliches Kind gezahlt hatte - was
durch persönliche E-Mails des Politikers belegt wurde. Die Karlsruher
Richter bewerteten das direkte und indirekte Zitieren aus diesen
E-Mails als zulässig und nötig: "Die der Beklagten zugespielten
E-Mails belegen, dass sich der Kläger über viele Jahre der
wirtschaftlichen Verantwortung für seine Tochter entzogen und diese
auf den Steuerzahler abgewälzt hat. Er hat es im eigenen
persönlichen, wirtschaftlichen und politischen Interesse hingenommen,
dass seine ehemalige Geliebte für die gemeinsame Tochter Leistungen
nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezog, obwohl die Voraussetzungen
für einen Leistungsbezug nicht gegeben waren."
Die heutige Entscheidung des BGH wiegt umso schwerer, als das
Landgericht Berlin 2010 die investigative Berichterstattung in BILD
noch vor der Veröffentlichung verboten hatte. Nach dem heutigen
Urteil muss Rainer Speer, dessen Nichtzulassungsbeschwerde abgewiesen
wurde, nun auch die Verfahrenskosten aller Instanzen tragen.
Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht der Axel Springer SE:
"Wenn ein Politiker sich derartige Verfehlungen leistet, dann dürfen
Journalisten nicht nur berichten - sie müssen es! Das hat der BGH
heute unmissverständlich klargestellt. Besonders freut uns, dass die
Richter explizit Wortlaut-Zitate aus den E-Mails für zulässig
erachtet haben. Direktes Zitieren war absolut notwendig, um
anschaulich zu belegen, wie Speer mit seiner Verantwortung gegenüber
der nichtehelichen Tochter, ihrer Mutter und dem Steuerzahler
umgegangen ist."
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Sandra Petersen
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