(ots) -
Bis spätestens Ende des Jahres braucht jede Wohnung in
Baden-Württemberg und Hessen Rauchwarnmelder. Die Zeit ist knapp -
doch laut einer Studie von TNS Inftratest im Auftrag von Minol hatte
im Sommer die Hälfte der Eigentümer und Vermieter noch keine
"Lebensretter" installiert.
Die Wohnungswirtschaft in Hessen und Baden-Württemberg lässt sich
mit der Installation von Rauchwarnmeldern bis zuletzt Zeit. Zu diesem
Ergebnis kommt das Institut TNS Infratest in einer
Marktforschungsuntersuchung im Auftrag von Minol, einem führenden
Dienstleister für die Wohnungswirtschaft. Befragt wurden 140
Fachleute in Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen sowie 274
private Eigentümer und Vermieter. Insgesamt hatte rund die Hälfte der
Befragten im Sommer dieses Jahres noch gar keine Rauchwarnmelder
installiert, obwohl die Geräte in beiden Ländern spätestens zum 31.
Dezember 2014 verpflichtend sind. Was die vollständige Ausstattung
betrifft, haben private Eigentümer und Vermieter einen Vorsprung: 32
Prozent der Befragten in dieser Gruppe haben Rauchwarnmeldern in all
ihren Wohnungen oder Häusern installiert, 19 Prozent in einem Teil
der Objekte. In der Gruppe der professionellen Verwalter gaben 21
Prozent eine vollständige und 32 Prozent eine teilweise Ausstattung
der betreuten Liegenschaften an.
Engpass zum Jahresende vermeiden
Laut TNS-Infratest-Studie kennen so gut wie alle professionellen
Verwalter die gesetzliche Rauchwarnmelder-Pflicht und die damit
verbundene Nachrüstfrist bis Ende 2014. Vier Fünftel der privaten
Vermieter sind ebenfalls gut informiert, doch immerhin jeder Fünfte
kennt die gesetzliche Regelung oder die damit verbundene Frist nicht.
Beide Gruppen stehen Rauchwarnmeldern überwiegend neutral bis positiv
gegenüber. Nahezu alle Befragten wollen die Geräte noch in diesem
Herbst oder spätestens im Winter installieren lassen, um die
gesetzlichen Vorgaben fristgerecht zu erfüllen. "Bei
Mehrfamilienhäusern sollten Verwalter und Eigentümer eine
ausreichende Vorlaufzeit einkalkulieren, bevor der erste Melder an
die Decke geschraubt werden kann", rät Vianney de La Houplière vom
Unternehmen Minol. Die Vorlaufzeit wird gebraucht, damit Vermieter
ihre Mieter rechtzeitig über die Rauchwarnmelder-Pflicht aufklären
und die bevorstehende Nachrüstaktion ankündigen können. Je besser die
Mieter informiert sind, desto reibungsloser kann die Montage ablaufen
und desto besser sei die Akzeptanz der Geräte. Auch der
Dienstleister, der mit der Montage beauftragt wird, braucht Zeit, um
die Montagetermine rechtzeitig bei den Bewohnern anzukündigen. "Gegen
Ende des Jahres müssen sich Spätentschlossene auf Montageengpässe und
begrenzte Kapazitäten einstellen", erklärt der Minol-Experte
Hauptkriterien: Langlebigkeit der Geräte und rechtssicherer
Service Bei der Auswahl der Rauchwarnmelder ist für die
Studienteilnehmer die Langlebigkeit der Geräte entscheidend: 53
Prozent der Immobilienprofis und 56 Prozent der privaten Eigentümer
betrachten eine fest eingebaute Zehn-Jahres-Batterie als wichtiges
Kriterium. Rund ein Drittel der Befragten orientiert sich zudem an
Testergebnissen und Gütesiegeln. Vor allem professionelle Verwalter
legen Wert auf einen möglichst umfassenden Rauchwarnmelder-Service:
Zwei Drittel von ihnen entscheiden sich dafür, außer der Montage auch
die jährliche Funktionsprüfung der Melder nach DIN 14676 an geschulte
Fachleute zu delegieren. Das heiß, sie schließen mit einem
professionellen Dienstleister wie Minol einen Wartungsvertrag ab. Ein
solcher Wartungsvertrag hat mehrere Vorteile. Zum einen werden die
Rauchwarnmelder so regelmäßig fachgerecht überprüft und sind im
Ernstfall auch sicher funktionsbereit. Zum zweiten dokumentiert der
Dienstleister alle Arbeitsschritte und liefert so den Nachweis, dass
der Eigentümer für die Funktionsbereitschaft der Geräte gesorgt hat -
im Brandfall ist das für den Eigentümer wichtig, um sich gegen
eventuelle Haftungsansprüche abzusichern.
Minol bietet einen professionellen Rauchwarnmelder-Service für
Mehrfamilienhäuser an, aber auch Heizkostenabrechnungen und
Energiedienstleistungen. Diese Kombination hat einen entscheidenden
Vorteil: Die jährliche Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder vor Ort
in den Wohnungen kann zum gleichen Termin wie die Ablesung der
Messgeräte für Wärme und Wasser stattfinden. Eine Alternative sind
Funk-Messgeräte und Funk-Rauchwarnmelder, die Minol per
Funkübertragung auslesen beziehungsweise prüfen kann - Termine in der
Wohnung sind damit nicht mehr notwendig.
Pressekontakt:
Frank Peters
Minol Messtechnik
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