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Prozesserfolg für Anleger der Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3

ID: 1105908

Nittel | Fachanwälte vertreten mehrere Anleger, die Beteiligungen an der Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 gezeichnet haben

(firmenpresse) - Nittel | Fachanwälte setzen Schadenersatz gegen Sparkasse durch

Heidelberg, den 09.09.2014 - Schadenersatz von mehr als 20.000 € muss die Sparkasse Karlsruhe einem Kunden zahlen, dem sie zur Beteiligung an der Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 geraten hat. Das Landgericht Karlsruhe kommt in seinem Urteil vom 22. August 2014 zu dem Ergebnis, dass die Sparkasse den von Nittel | Fachanwälte vertretenen Kläger über die an sie fließende Provision falsch beraten hat. Der als Zeuge vernommene Berater der Sparkasse hat vor Gericht ausgesagt, dass er seinen Kunden immer mitgeteilt hätte, dass das Agio in Höhe von 5 % an die Sparkasse fließt. Tatsächlich hatte die Sparkasse allerdings viel höhere Provisionen erhalten, wie sie einräumen mußte.

Nittel | Fachanwälte vertreten mehrere Anleger, die ebenfalls Beteiligungen an der Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 gezeichnet haben. Über die Höhe der an die beratende Bank oder Sparkasse fließenden Provisionen, so genannte "kick-backs", wurden unsere Mandanten nicht oder unzutreffend informiert.

/> Mehr Informationen zur Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 GmbH & Co. KG: https://nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/sonstige/macquarie-infrastrukturgesellschaft-nr.-3-gmbh-co.-kg-schadenersatz-fuer-anleger.html

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Anlegerprozess verloren? Schadenersatzanspruch verjährt? – www.anwaltshaftung.de




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Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Weiterhin vertreten wir bundesweit Mandanten, die von ihrem bisherigen Anwalt nicht richtig vertreten wurden im Anwaltshaftungsrecht. Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter https://nittel.co , http://schiffsfonds-anleger.de und http://anwaltshaftung.de



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Datum: 09.09.2014 - 18:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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