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Handlungsempfehlungen gegen Diskriminierung behinderter und chronisch kranker Menschen

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Handlungsempfehlungen gegen Diskriminierung behinderter und chronisch kranker Menschen

(pressrelations) -
Antidiskriminierungsstelle: Chronisch Kranke besser schützen

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fordert anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung einen verbesserten gesetzlichen Schutz für Menschen mit chronischen Krankheiten vor Diskriminierung, einen neuen Begriff der Behinderung sowie einen "Index of Inclusion" für die Arbeitswelt, um Unternehmen mehr Anreize zur Einstellung von behinderten und chronisch kranken Menschen zu geben. Auch bei Dienstleistungen sollten deren Belange stärker in den Blick genommen und Diskriminierungen etwa bei Versicherungsabschlüssen verhindert werden.

In den am Montag zum Abschluss des Themenjahres "Selbstbestimmt dabei. Immer" öffentlich gemachten "Handlungsempfehlungen gegen Diskriminierung behinderter und chronisch kranker Menschen" listet der Koordinator des Themenjahres, Prof. Dr. Ernst von Kardorff, eine Reihe weiterer Handlungsfelder auf, um Betroffene besser vor Benachteiligungen zu schützen. Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen seien nach wie vor vielfältigen Barrieren, Stigmatisierungen und Diskriminierungen ausgesetzt, die sie an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hindern. Das zeige die große Zahl der Beratungsanfragen von Menschen mit Behinderungen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, aber auch die vergleichsweise geringe Erwerbsbeteiligung von Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder chronischer Krankheit beeinträchtigt sind.

Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: "Das ist ein persönliches Problem für viele Betroffene - und es ist ein volkswirtschaftliches Problem. Angesichts des Fachkräftemangels ist es nicht nachvollziehbar, warum das Potential behinderter und chronisch kranker Menschen nicht genutzt wird. In unseren Handlungsempfehlungen listen wir konkret auf, was Staat, Arbeitgeber und Sozialversicherungen, Verbände und Selbsthilfeorganisationen tun können, um Benachteiligungen zu vermeiden".





Kernstück der Handlungsempfehlungen ist die Forderung nach einem neuen Begriff der Behinderung. "Wir müssen weg vom rein defizit-orientierten Schwerbehindertenbegriff. Damit werden Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten diskriminiert, weil ihnen pauschal gesellschaftlich negativ bewertete Eigenschaften angehaftet werden", sagte Kardorff. Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen müssten sich aber nicht anpassen, sondern darauf vertrauen können, dass gesellschaftliche Barrieren abgebaut würden, so Kardorff weiter.

"Wir brauchen deshalb einen neuen Begriff der Behinderung. Menschen sind nicht behindert, sondern sie werden es - durch negative Zuschreibungen und Barrieren im Versorgungssystem und im Alltag, aus Gedankenlosigkeit, Gleichgültigkeit, Bequemlichkeit oder mangelnder Fantasie ("geht nicht"). Der Begriff der Schwerbehinderung sollte analog des Ansatzes in der UN-Behindertenrechtskonvention durch den der Beeinträchtigung ersetzt werden, ohne dabei die Schutzrechte für Menschen mit besonders schweren Beeinträchtigungen abzuschaffen. Chronisch kranke Menschen sollten darüber hinaus einen besseren gesetzlichen Schutz vor Benachteiligung erhalten - durch die Aufnahme von "chronischer Krankheit" als eigenständiges Schutzmerkmal in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Empfohlen wird zudem die Entwicklung eines "Index of Inclusion" für die Arbeitswelt, der - ähnlich wie im Bildungssektor - Standards für Unternehmen und das Vermittlungssystem formuliert und mit konkreten Anreizen arbeitet, um mehr Menschen in Arbeit zu bringen. Die Umsetzung der Vorgaben könnte damit systematisiert und überprüfbar werden. Außerdem rät die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum schrittweisen Abbau so genannter Sonderwelten wie etwa Werkstätten für Menschen mit Behinderung und zu verstärkten Bemühungen zum Übergang von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Lüders dankte Prof. von Kardorff für die Vorlage der Handlungsempfehlungen, die auf mehreren wissenschaftlichen Expertisen für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes basieren. Die ADS-Leiterin kündigte an, sich für eine rasche Umsetzung einzusetzen. "Diskriminierung schadet letztlich allen in unserer Gesellschaft. Ich wünsche mir, dass Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten nicht länger ausgeschlossen werden. Selbstbestimmt dabei - immer: Dieses Motto sollte auch über unser Themenjahr hinaus handlungsleitend sein", sagte Lüders.

Eine Übersicht aller Handlungsempfehlungen finden Sie unter www.antidiskriminierungsstelle.de.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

www.antidiskriminierungsstelle.de.


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Glinkastraße 24, 10117 Berlin
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Datum: 06.09.2014 - 10:00 Uhr
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