PresseKat - Schummeln beim Rauchverbot – die kreativen Tricks der Wirte

Schummeln beim Rauchverbot – die kreativen Tricks der Wirte

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Seit Anfang 2008 darf in Deutschlands Kneipen eigentlich nicht mehr geraucht werden. Je nach Bundesland sollten nach und nach die Aschenbecher von den Tischen geräumt und Raucher vor die Kneipentür verbannt werden – so die Theorie.

(firmenpresse) - Mitte 2009 zeigt nun die Praxis: die Raucher sind nicht so einfach von der Bildfläche verschwunden. Ganz im Gegenteil: die Gegenwehr gegen das Rauchverbot ist enorm. Besonders Wirte, die nach der Einführung des Rauchverbotes Umsatzeinbußen bis zu 70% hinnehmen mussten, erweisen sich als äußerst einfallsreich und sehr kreativ wenn es darum geht, ihre rauchenden Gäste bei Laune zu halten.

Von der Kneipe zum Raucherclub
In NRW und Bayern ist die Umgehung des Rauchverbotes denkbar einfach. Mit der Umbenennung einer Kneipe in einen „Raucherclub“ wird das bestehende Rauchverbot schlichtweg ausgehebelt. Die Gaststätte wird zu einer Art geschlossenen Gesellschaft – einem Verein, in den nur eingetragene Mitglieder mit einem Mitgliederausweis Zutritt haben, um ungestraft weiter beim Bier zu qualmen. Raucherclubs fallen nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz, denn hier gilt Vereinsrecht. Es bedarf einer Mitgliederstruktur, einer Satzung und eines Mitgliedsbeitrags, den die Wirte auch noch selbst bestimmen dürfen. Das Gesetz lässt diese Möglichkeit zu und Deutschlands Gaststättenbetreiber nutzen sie vermehrt. "Der Bedarf ist auf jeden Fall da", sagt Thorsten Hellwig vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in NRW.

Statistiken bestätigen Wegbleiben der Raucher
Laut einer aktuellen Studie der Gesellschaft für Konsumforschung gehen sogar nicht nur die Nikotinliebhaber seit der Einführung des Rauchverbots weniger feiern, sondern auch die Nichtraucher bleiben den Kneipen fern. Besonders stark ist der Besucherrückgang dabei in Etablissements, in denen nun nicht mehr geraucht werden darf. 53,3 Prozent der Raucher gaben an, diese Lokale jetzt nicht mehr zu besuchen. 22,5 Prozent der regelmäßigen Raucher bevorzugen nun Bars, die in Raucherklubs umgewandelt wurden. Ein Grund mehr für Wirte, selbst aktiv zu werden.

Erst Speiselokal, dann Raucherclub
Findige Wirte haben eine zeitliche Alternative gefunden, wenn es darum geht, Essen und Rauchen in Einklang zu bringen. So bleiben beispielsweise bis 22 Uhr alle Kippen aus und die Gäste erhalten Speisen und Getränke in rauchfreien Räumen. Ab 22 Uhr wird die Gaststätte dann zum Raucherclub umbenannt und es darf gequalmt werden, was das Zeug hält. Von vielen Gastrobetreibern wird diese Lösung aus ganz pragmatischen Gründen gewählt. Der Umsatz wird meist nicht über das Essen eingefahren, sondern über den Getränkeabsatz generiert. Fallen die rauchenden Gäste weg, weil sich Essen, Getränke und Qualm nicht vereinbaren lassen, brechen in vielen Fällen die Umsätze einfach weg – das kann sich kein Wirt leisten.





Keine Angst vor „Raucherpolizei“
Wer seine Kneipe als Raucherclub verpackt, muss in NRW zurzeit keine Sanktionen befürchten. Weder die Einhaltung des Nichtraucherschutzes noch des Vereinsgesetzes werden flächendeckend kontrolliert. "Natürlich überprüfen wir im Rahmen der normalen Dienstkontrollen auch die Einhaltung des neuen Gesetzes. Außerhalb der normalen Kontrollen reagieren wir auf Beschwerden. Kneipenbetreiber müssen in der Lage sein, unseren Außendienstmitarbeitern Vereinssatzung und Mitgliederlisten vorzulegen", sagt Michael Zimmermann, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes Düsseldorf. Eine "Task Force " Rauchverbot könne es allerdings allein schon aus personellen Gründen gar nicht geben. Zimmermann: "Wir sind keine Raucherpolizei und werden auch keinen Kreuzzug gegen Raucher führen."

Optische Trennung von Rauchern und Nichtrauchern nicht ausreichend
Selbst zubereitetes Essen und Zigarettenqualm in einem Raum ohne Abtrennung – die beiden Tatsachen passen laut Nichtraucherschutzgesetz nicht zusammen. In vielen Gaststätten wird trotzdem an der Theke und an einigen Tischen geraucht, während im Rest des Restaurants Rauchverbot herrscht. Eine räumliche Trennung wie das Gesetz es fordert, liegt hier nicht vor. Aber immerhin beruhigen sich viele Wirte mit der Ausrede: „Wer isst, sieht keinen Raucher“. Beschwerden gibt es kaum. Im Gegenteil: die Raucher sind meist froh, dass sie nach dem Essen aufstehen und an der Theke eine Zigarette rauchen dürfen.

Am Gesetz vorbei: unterschiedlicher Bodenbelag
Viele Gastronomen pfuschen mit Rücksicht auf ihre Existenz. Sie erlauben das Rauchen in ihrer Gaststätte während sie Essen ausgeben. So mancher Wirt agiert in einer mühsam erkämpften Grauzone: so scheint der Unterschied entscheidend, ob eine Frikadelle in der Kneipe oder an einem anderen Ort gemacht wurde, sagt Detlef Weisweiler von der Ubierschänke in der Kölner Südstadt. Den Streit habe er schon mal mit der Stadt ausfechten müssen. Weil die angebotenen Speisen nicht in der Kneipe sondern an anderen Orten zubereitet wurden, könne er sie anbieten und gleichzeitig das Rauchen zumindest im Tresenbereich erlauben. Zusätzlich markieren zwei unterschiedliche Bodenbeläge innerhalb der Einraum-Kneipe den Unterschied zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich. Offiziell firmiert die Schänke als Raucherkneipe. Sie biete als besonderen Service einen Bereich für Nichtraucher, so der Wirt.

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Als Hersteller von Raucherkabinen liefert Green-Line Raumlufttechnik effiziente Lösungen rund um den Nichtraucherschutz: Spezielle Raucherzimmer am Arbeitsplatz, Rauchverzehrer bzw. Luftreiniger in der Gastronomie, sowie schnell erreichbare Raucherkabinen im öffentlichen Bereich.

Das Green-Line Produktportfolio reicht von Raucherkabinen mit Tabakrauch-Filtersystem oder Fortlufttechnologie über die komplette Ausstattung von Raucherräumen bis hin zu Raucherpavillons oder Raucherunterstände für den Außenbereich.



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Datum: 12.08.2009 - 13:57 Uhr
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Freigabedatum: 12.08.2009

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