Die „Ärzte-Werbung“ ist ein viel diskutiertes Reizthema – und vor allem ein Thema, zu dem es viele Meinungen gibt, von denen die wenigsten der juristischen Realität entsprechen.
Um diesen Komplex einmal von allen Seiten zu beleuchten, ein solides Basiswissen zu schaffen und die gröbsten Fehler aufzuzeigen, bietet die IT-Recht Kanzlei München nun das eBook „Ärztliches Werberecht – ein Leitfaden für Mediziner“ an.
(firmenpresse) - Der Ärztestand gehört zu den „freien Berufen“ und hat als solcher nach der klassischen Wahrnehmung „auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt“ (vgl. § 1 Abs. 2 PartGG).
Mittlerweile werden Ärzte von der Bevölkerung in zunehmendem Maße als reine Dienstleister wahrgenommen – anders als andere Vertreter der „freien Berufe“ (Rechtsanwälte, Architekten, Künstler etc.) unterliegen sie jedoch bezüglich ihres Marketings äußerst restriktiven Regelungen. Immerhin ist ihnen seit einigen Jahren in den Berufsordnungen der Landesärztekammern die „sachliche und berufsbezogene Information“ potenzieller Patienten, z.B. mittels Broschüren oder auf einer Homepage, erlaubt.
Hier gehen die Probleme aber direkt weiter: Haben die meisten Ärzte noch den Inhalt der für sie gültigen Berufsordnung einigermaßen präsent, so ist die Kenntnis weiterführender Bundesgesetze meistens äußerst lückenhaft – was unter Umstanden fatale juristische (und finanzielle) Folgen haben kann.
In dem eBook der IT-Recht Kanzlei „Ärztliches Werberecht – ein Leitfaden für Mediziner“ werden daher einschlägige Normen, insbesondere das HWG, und die wichtigsten Urteile der jüngeren Rechtsprechung besprochen; am Ende des Leitfadens findet sich außerdem ein aus allen Themenkomplexen zusammengestelltes, übersichtliches Kompendium zur konkreten Gestaltung von Werbemitteln und Online-Auftritten.
Bei der Erstellung einer solchen Online-Präsenz gilt überdies noch zu beachten, dass allein in der rechtssicheren Gestaltung einer „normalen“ kommerziellen Homepage schon dutzende Stolpersteine versteckt sind – und vor allem, dass Konkurrenten und Verbraucherschützer beständig darauf lauern, Verstöße mit einer anwaltlichen Abmahnung zu ahnden. Vor allem bei solchen Unternehmungen sollte daran gedacht werden, dass auch ein Jurist gelegentlich zum Konsiliar für niedergelassene Mediziner taugt.
Sinngemäß sind die Ausführungen dieses eBooks natürlich auch auf Veterinäre, Apotheker, Heilpraktiker, Physiotherapeuten etc. anwendbar.
Weitere Informationen zum eBook: „Ärztliches Werberecht“ – ein Leitfaden für Mediziner finden Interessierte im Shop der IT-Recht Kanzlei unter: http://www.it-recht-kanzlei.de
Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die sich auf das IT- und Vergaberecht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.
Die Kanzlei bietet unter anderem Unternehmen Schutzpakete an, die ein rechtssicheres Vertreiben von Waren und Dienstleistungen ermöglichen. Dabei übernimmt die IT-Recht Kanzlei die individuelle anwaltliche Überprüfung gewerblicher Internetpräsenzen (z.B. eigene Online-Shops, Präsenzen auf diversen Portalen wie etwa eBay, Amazon, Yatego, Booklooker, Amprice, Hood, etc.), die weit über die bloße Bereitstellung rechtlicher Standardtexte hinausgeht. Selbstverständlich haftet die IT-Recht Kanzlei, wie andere Rechtsanwaltskanzleien dabei auch für ihre Beratungsleistung, anders als dies regelmäßig bei Anbietern von so genannten Gütesiegeln der Fall ist.
Bereits über 900 Online-Händler lassen ihre Internetpräsenzen durch die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei absichern.
IT-Recht-Kanzlei
Rechtsanwälte Keller-Stoltenhoff, Keller, Münch, Petzold
Alter Messeplatz 2
80339 München
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Telefax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info(at)it-recht-kanzlei.de
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