PresseKat - Das neue Recht auf Widerruf gilt auch für Kunden von Immobilienmaklern

Das neue Recht auf Widerruf gilt auch für Kunden von Immobilienmaklern

ID: 1094952

(ots) - Viele Geschäfte werden heute im Internet
abgewickelt. Das trifft besonders auf den Kauf von Waren zu, die man
gut verschicken und zurückgeben kann: Bücher, Musik oder Schuhe ...
Das neue Widerrufsrecht betrifft aber auch Immobiliengeschäfte. Das
Problem: Die Maklerleistung kann der Kunde nicht zurückgeben, der
abgeschlossene Miet- oder Kaufvertrag bleibt ja bestehen. Dazu
Axel-H. Wittlinger von Stöben Wittlinger Immobilien in Hamburg: "Wenn
der Immobilieninteressent ein passendes Angebot im Internet gefunden
hat und mit uns Kontakt aufnimmt, kann durch unsere Reaktion bereits
ein Maklervertrag zustande kommen".

Viele Immobilieninteressenten wissen das nicht. "Das Maklerrecht
mit dem Provisionssystem stammt aus dem Jahr 1896", erläutert Rudolf
Koch, Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland, "und damit
aus einer Zeit, als man noch mit Pferd und Wagen reiste. Auch das
Widerrufsrecht für Verbraucher ist nicht neu, sondern schon seit 2002
Bestandteil des BGB, es wurde jetzt lediglich angepasst". Für
Immobilieninteressenten bedeutet das neue Widerrufsrecht, dass sie
den telefonisch, per Brief, E-Mail oder schriftlich außerhalb des
Maklerbüros schlüssig zustande gekommenen Maklervertrag innerhalb von
14 Tagen widerrufen können. Rudolf Koch: "Makler müssen ihre Kunden
seit dem 13. Juni 2014 bei der ersten Kontaktaufnahme über das neue
Widerrufsrecht belehren. Tun sie das nicht, haben Verbraucher sogar
zwölf Monate und 14 Tage Zeit für den Widerruf".

"Wird der Maklervertrag widerrufen, müssen beide Seiten die
jeweils empfangenen Leistungen eigentlich zurück erstatten", sagt
Axel-H. Wittlinger, "doch das ist schwierig, denn der Kunde hat die
Maklerleistung ja in Anspruch genommen, aber dem Maklervertrag
widersprochen. Die neue Rechtslage sorgt noch für große
Verunsicherung. Doch neue Geschäftsabläufe, die das




Vertragsverhältnis zwischen Maklern und Auftraggebern eindeutiger
definieren, werden letztlich beiden Seiten zugute kommen", ist sich
Axel-H.Wittlinger sicher.



Pressekontakt:
Stöben Wittlinger GmbH
Presse und Öffentlichkeit
Astrid Grabener
Telefon: 040-25401043
E-Mail: info(at)stoeben-wittlinger.de


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Datum: 12.08.2014 - 10:00 Uhr
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